Haushaltssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts „Kinderbetreuung in den Hüttener Bergen“ für das Haushaltsjahr 2025
Haushaltssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts „Kinderbetreuung in den Hüttener Bergen“ für das Haushaltsjahr 2025
erlassen am: 13.01.2025 | i.d.F.v.: 13.01.2025 | gültig ab: 01.01.2025
Die Anstalt öffentlichen Rechts hat aufgrund § 28 der Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts (KUVO) in der Organisationssatzung festgelegt, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nach der Gemeindehaushaltsverordnung geführt werden. Nach der GemHVO in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts „Kinderbetreuung in den Hüttener Bergen“ vom 13.01.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
1. | im Ergebnisplan mit | |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 7.595.500 Euro |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 7.935.400 Euro |
| einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von | -339.900 Euro |
| einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 339.900 Euro |
| einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage | 0,00 Euro |
| | |
2. | im Finanzplan mit | |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 7.549.900 Euro |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 7.836.800 Euro |
| | |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 188.000 Euro |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 222.000 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0,00 Euro |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0,00 Euro |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0,00 Euro |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 76,70 Stellen |
§ 3
Die Gemeindeanteile/ Umlagen werden wie folgt festgesetzt:
| Kindergartenumlage | Investitionsumlage |
a) Kita Borgstedt | 550.000 Euro | 0 Euro |
b) Kita Ascheffel | 600.000 Euro | 44.800 Euro |
c) Kita Brekendorf | 100.000 Euro | 0 Euro |
d) Kita Bünsdorf | 353.400 Euro | 100.000 Euro |
e) Kita Groß Wittensee | 560.600 Euro | 35.500 Euro |
f) Kita Osterby | 489.600 Euro | 17.700 Euro |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Vorstandsvorsitzende seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann, beträgt 5.000,00 Euro. Die Genehmigung des Verwaltungsrats gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Vorstandsvorsitzende ist verpflichtet, dem Verwaltungsrat mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.
Der Höchstbetrag für unerhebliche Verpflichtungsermächtigungen, für deren Eingehung der Vorstandsvorsitzende seine Zustimmung nach § 84 GO erteilen kann, beträgt 1.000,00 Euro. Die Genehmigung des Verwaltungsrats gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Vorstandsvorsitzende ist verpflichtet, dem Verwaltungsrat mindestens halbjährlich über die eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
Groß Wittensee, 13.01.2025
Andreas Betz
Vorstandsvorsitzender