Haushaltssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts „Kinderbetreuung in den Hüttener Bergen“ für das Haushaltsjahr 2026
Haushaltssatzung der Anstalt öffentlichen Rechts „Kinderbetreuung in den Hüttener Bergen“ für das Haushaltsjahr 2026
erlassen am: 02.12.2025 | i.d.F.v.: 08.12.2025 | gültig ab: 08.12.2025
Die Anstalt öffentlichen Rechts hat aufgrund § 28 der Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts (KUVO) in der Organisationssatzung festgelegt, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nach der Gemeindehaushaltsverordnung geführt werden. Nach der GemHVO -Doppik- in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts „Kinderbetreuung in den Hüttener Bergen“ vom 02.12.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit | | |
| | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 8.246.300 € | |
| | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 8.329.000 € | |
| | einem Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag von | - 82.700 € | |
| | | einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 82.700 € |
| | | einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Abs. 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 0 € |
und
| 2. | im Finanzplan mit | |
| | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 8.220.800 € |
| | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 8.255.800 € |
| | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf | 127.800 € |
| | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf | 142.800 € |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 € |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 € |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 € |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 75,21 Stellen |
§ 3
Die Gemeindeanteile/ Umlagen werden wie folgt festgesetzt:
| | | Kindergartenumlage | Investitionsumlage |
| a) | Kita Borgstedt | 700.000 € | 0 EUR |
| b) | Kita Ascheffel | 660.000 € | 29.000 € |
| c) | Kita Brekendorf | 307.300 € | 28.500 € |
| d) | Kita Bünsdorf | 417.600 € | 30.000 € |
| e) | Kita Groß Wittensee | 568.100 € | 24.300 € |
| f) | Kita Osterby | 470.600 € | 16.000 € |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Vorstandsvorsitzende seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann, beträgt 5.000,00 Euro. Die Genehmigung des Verwaltungsrats gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Vorstandsvorsitzende ist verpflichtet, dem Verwaltungsrat mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.
Der Höchstbetrag für unerhebliche Verpflichtungsermächtigungen, für deren Eingehung der Vorstandsvorsitzende seine Zustimmung nach § 84 GO erteilen kann, beträgt 1.000,00 Euro. Die Genehmigung des Verwaltungsrats gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Vorstandsvorsitzende ist verpflichtet, dem Verwaltungsrat mindestens halbjährlich über die eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
Groß Wittensee, 08.12.2025
Andreas Betz
Vorstandsvorsitzender