BürgerportalKarte

erlassen am: 02.12.2025 | i.d.F.v.: 08.12.2025 | gültig ab: 08.12.2025

Die Anstalt öffentlichen Rechts hat aufgrund § 28 der Landesverordnung über Kommunalunternehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts (KUVO) in der Organisationssatzung festgelegt, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen nach der Gemeindehaushaltsverordnung geführt werden. Nach der GemHVO -Doppik- in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts „Kinderbetreuung in den Hüttener Bergen“ vom 02.12.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 8.246.300 €
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.329.000 €
einem Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag von ​- 82.700 €
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich 82.700 €
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Abs. 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich 0 €

und

2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.220.800 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.255.800 €
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 127.800 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 142.800 €

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 75,21 Stellen

§ 3

Die Gemeindeanteile/ Umlagen werden wie folgt festgesetzt:

Kindergartenumlage Investitionsumlage
a) Kita Borgstedt 700.000 € 0 EUR
b) Kita Ascheffel 660.000 € 29.000 €
c) Kita Brekendorf 307.300 € 28.500 €
d) Kita Bünsdorf 417.600 € 30.000 €
e) Kita Groß Wittensee 568.100 € 24.300 €
f) Kita Osterby 470.600 € 16.000 €

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Vorstandsvorsitzende seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann, beträgt 5.000,00 Euro. Die Genehmigung des Verwaltungsrats gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Vorstandsvorsitzende ist verpflichtet, dem Verwaltungsrat mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

Der Höchstbetrag für unerhebliche Verpflichtungsermächtigungen, für deren Eingehung der Vorstandsvorsitzende seine Zustimmung nach § 84 GO erteilen kann, beträgt 1.000,00 Euro. Die Genehmigung des Verwaltungsrats gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Vorstandsvorsitzende ist verpflichtet, dem Verwaltungsrat mindestens halbjährlich über die eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.


Groß Wittensee, 08.12.2025

Andreas Betz
Vorstandsvorsitzender


Anlagen

Zurück zur Auswahl

Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Personal
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr