Haushaltssatzung des Amtes Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2025
Haushaltssatzung des Amtes Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2025
erlassen am: 25.11.2024 | i.d.F.v.: 05.05.2025 | gültig ab: 01.01.2025 | Bekanntmachung am: 04.06.2025 | genehmigt am: 02.05.2025
Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss vom 25.11.2024 - und mit Teilgenehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
1. | im Ergebnisplan mit | |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 8.166.100,00 € |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 8.164.200,00 € |
| einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von | 1.900,00 € |
2. | im Finanzplan mit | |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 8.005.700,00 € |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 7.632.800,00 € |
| | |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf | 600.000,00 € |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investions- und Finanzierungstätigkeit auf | 901.100,00 € |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 600.000,00 € |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0,00 € |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 1.000.000,00 € |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 54,47 Stellen |
§ 3
Der Umlagesatz der allgemeinen Amtsumlage wird nach § 22 der Amtsordnung auf 20,0 % der Umlagegrundlagen nach den Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 15.000,00 Euro. Der Amtsdirektor ist verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung eines Teilbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 528.300,00 € wurde am 02.05.2025 erteilt.
Groß Wittensee 05.05.2025
(Betz)
Amtsdirektor