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Haushaltssatzung des Amtes Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2025

erlassen am: 25.11.2024 | i.d.F.v.: 05.05.2025 | gültig ab: 01.01.2025 | Bekanntmachung am: 04.06.2025 | genehmigt am: 02.05.2025

Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss vom 25.11.2024 - und mit Teilgenehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 8.166.100,00 €
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.164.200,00 €
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von 1.900,00 €
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.005.700,00 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 7.632.800,00 €
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 600.000,00 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investions- und Finanzierungstätigkeit auf 901.100,00 €

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 600.000,00 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.000.000,00 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 54,47 Stellen

§ 3

Der Umlagesatz der allgemeinen Amtsumlage wird nach § 22 der Amtsordnung auf 20,0 % der Umlagegrundlagen nach den Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 15.000,00 Euro. Der Amtsdirektor ist verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung eines Teilbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 528.300,00 € wurde am 02.05.2025 erteilt.

Groß Wittensee 05.05.2025

(Betz)
Amtsdirektor


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