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erlassen am: 24.11.2025 | i.d.F.v.: 25.11.2025 | gültig ab: 01.01.2026 | Bekanntmachung am: 02.12.2025

Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss vom 25.11.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 8.158.200,00 €
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 8.209.500,00 €
einem Jahresfehlbetrag von 51.300,00 €
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.059.700,00 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 7.696.800,00 €
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investions- und Finanzierungstätigkeit auf 282.800,00 €

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.000.000,00 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 56,31 Stellen

§ 3

Der Umlagesatz der allgemeinen Amtsumlage wird nach § 22 der Amtsordnung auf 20,0 % der Umlagegrundlagen nach den Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 15.000,00 Euro. Der Amtsdirektor ist verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

Groß Wittensee 25.11.2025

(Betz)
Amtsdirektor


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