Haushaltssatzung des Amtes Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2026
Haushaltssatzung des Amtes Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2026
erlassen am: 24.11.2025 | i.d.F.v.: 25.11.2025 | gültig ab: 01.01.2026
Aufgrund des § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss vom 24.11.2025 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit | | |
| | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | | 8.158.200,00 € |
| | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | | 8.209.500,00 € |
| | einem Jahresfehlbetrag von | | 51.300,00 € |
| | | | |
| 2. | im Finanzplan mit | | |
| | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | | 8.059.700,00 € |
| | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | | 7.696.800,00 € |
| | | | |
| | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | | 0,00 € |
| | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | | 282.800,00 € |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | | 0,00 € |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | | 0,00 € |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | | 1.000.000,00 € |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | | 56,31 Stellen |
§ 3
Der Umlagesatz der allgemeinen Amtsumlage wird nach § 22 der Amtsordnung auf 20,0 % der Umlagegrundlagen nach den Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsdirektor seine Zustimmung nach § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 15.000,00 Euro. Der Amtsdirektor ist verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.
Groß Wittensee, 25.11.2025
gez. Betz
Amtsdirektor