Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Bürgerportal Karte

Haushaltssatzung des Breitbandzweckverbands der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2024

Haushaltssatzung des Breitbandzweckverbands der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2024

erlassen am: 23.11.2023 | i.d.F.v.: 05.01.2024 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 01.02.2024

Aufgrund des § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 23.11.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.239.800,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.324.100,00 Euro
einem Jahresfehlbetrag auf - 84.300,00 Euro
und
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.326.900,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 797.200,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 4.956.800,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 5.493.100,00 Euro

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 988.700,00 Euro
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.500.000,00 Euro
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,00 Stellen

§ 3

Es wird keine Verbandsumlage erhoben.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 10.000,00 Euro. Die Genehmigung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung eines Teilbetrags des Gesamtbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 808.700,00 € wurde am 04.01.2024 erteilt.


Zurück zur Auswahl

Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Personal
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

 

Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram.