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Haushaltssatzung des Breitbandzweckverbands der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge für das Haushaltsjahr 2025

erlassen am: 17.10.2024 | i.d.F.v.: 03.04.2025 | gültig ab: 01.01.2025 | genehmigt am: 02.04.2025

Aufgrund des § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 17.10.2024 - und mit Teilgenehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1  

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.889.400,00 €
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.793.600,00 €
einem Jahresüberschuss auf 95.800,00 €

und

2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.791.000,00 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 962.600,00 €
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 4.520.000,00 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 5.278.700,00 €

festgesetzt.


§ 2  

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 1.100.000,00 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 5.500.000,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.500.000,00 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,0 Stellen

§ 3  

Es wird keine Verbandsumlage erhoben.


§ 4  

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 10.000,00 Euro. Die Genehmigung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung eines Teilbetrags des Gesamtbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.030.300,00 € sowie des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.500.000,00 € wurde am 02.04.2025 erteilt

Groß Wittensee, 03.04.2025


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