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erlassen am: 03.12.2025 | i.d.F.v.: 15.01.2026 | gültig ab: 01.01.2026

Aufgrund des § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 03.12.2025 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 3.528.500 €
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.146.900 €
einem Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf 381.600 €
und
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.246.500 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.086.600 €
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 11.500.000 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 12.787.500 €

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 7.282.600 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 6.200.000 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.500.000,00 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,00 Stellen

§ 3

Es wird keine Verbandsumlage erhoben.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 10.000,00 Euro. Die Genehmigung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 15.01.2026 erteilt.


Groß Wittensee, 15.01.2026

Krabbenhöft

Verbandsvorsteher


Anlagen

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