Vereinbarung über die Verbandsverwaltung..
Vereinbarung über die Verbandsverwaltung..
erlassen am: 22.09.2011 | i.d.F.v.: 22.09.2011 | gültig ab: 09.07.2010
Zwischen dem
Breitbandzweckverband der Ämter Danischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge,
vertreten durch den Verbandsvorsteher,
dem Amt Dänischenhagen,
vertreten durch den Amtsvorsteher,
dem Amt Dänischer Wohld,
vertreten durch den Amtsdirektor,
dem Amt Hüttener Berge,
vertreten durch den Amtsvorsteher,
wird folgende Vereinbarung über die Verbandsverwaltung getroffen:
§ 1
Die Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge haben aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit den §§ 121 ff. des Landesverwaltungsgesetzes durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 09.07.2010 einen Breitbandzweckverband (BZV) gebildet.
Nach § 10 Abs. 1 de5r Verbandssatzung des BZV vom 23.09.2010 hat der BZV kein eigenes Personal. Die Verwaltung sowie die Kassengeschäfte des BZV nimmt das Amt Hüttener Berge wahr.
Für die Wahrnehmung der Verwaltung und de5r Kassengeschäfte des BZV stellt das Amt Hüttener Berge dem BZV angemessene Verwaltungskosten in Rechnung.
§ 2
Die Verwaltungskosten werden auf der Grundlage der jweils aktuellen Arbeitsmaterialien der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zur Berechnung der Arbeitsplatzkosten ermittelt.
Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus:
- Personalkosten (einschl. Versorgungszuschlag, Beihilfe, Sozialleistungen usw.)
- Sachkosten (Einrichtung und Ausstattung, Miete und Betrieb der Räume, Kosten für den Einsatz von Informationstechnik usw.)
- Gemeinkosten (z. B. Kosten für allg. Services, Steuerungsdienste usw.).
Eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand erfolgt zum Ende eines jeden Haushaltsjahres.
Eine bespielhafte Berechnung für 2010 ist zur Verdeutlichung dieser Vereinbarung angefügt.
§ 3
Der BZV bildet überdies eine Geschäftsführung die aus dem Leitenden Verwaltungsbeamten bzw. Amtsdirektoren der Mitglieder besteht.
Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsführung stellen die Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge dem BZV Stundensätze für Personalkosten auf der Grundlage der Rahmengrundsätze für die Gebührenbemessung nach dem Zeitaufwand gemäß des jeweils ajtuellen Erlasses des Innenministeriums des Landes Schlweswig-Holstein in Rechnung.
§ 4
Diese Vereinbarung über die Verbandsverwaltung tritt rückwirkend zum 09.07.2010 in Kraft.
Groß Wittensee, 22.09.2011
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gez. Jens Christof Krabbenhöft
Verbandsvorsteher
gez. Wolfgang Steffen
Amtsvorsteher
Amt Dänischenhagen
gez. Matthias Hannes Meins
Amtsdirektor
Amt Dänischer Wohld
gez. Gero Neidlinger
Amtsvorsteher
Amt Hüttener Berge