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erlassen am: 09.12.2025 | i.d.F.v.: 09.12.2025 | gültig ab: 09.12.2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz sowie § 1 Abs. 1 Satz 1 Numer 2 des Schleswig-Holsteinischen Grundsteuergesetzes wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2025 folgende Nachtagshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
im Ergebnisplan
der Gesamtbetrag der Erträge 21.200 EUR EUR 1.074.200 EUR 1.095.400 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen 93.600 EUR EUR 1.053.200 EUR 1.146.800 EUR
der Jahresüberschuss EUR 72.400 EUR 21.000 EUR ​-51.400 EUR
der Jahresfehlbetrag ​- ​- ​- ​-
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Abs. 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich 51.400 EUR EUR 0 EUR 51.400 EUR
einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage EUR EUR EUR EUR
im Finanzplan
der Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 21.200 EUR EUR 1.054.600 EUR 1.075.800 EUR
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 93.600 EUR EUR 969.600 EUR 1.063.200 EUR
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 14.700 EUR EUR 0 EUR 14.700 EUR
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 23.400 EUR EUR 54.000 EUR 77.400 EUR

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 0 EUR auf 0 EUR
2. - 4. unverändert

§ 3

- unverändert -


§ 4

- unverändert -


Ahlefeld-Bistensee, 09.12.2025

Jan Lau

Bürgermeister


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