Richtlinie über die Verwendung des Wappens der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee und zur Durchführung von Ehrungen
Richtlinie über die Verwendung des Wappens der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee und zur Durchführung von Ehrungen
erlassen am: 28.10.2019 | i.d.F.v.: 08.11.2019 | gültig ab: 01.01.2020
A Wappen
1.
Das Wappen von Ahlefeld-Bistensee ist folgendermaßen beschrieben:
„In Blau ein erhöhter, beiderseits im Schildrand verschwindender goldener Dreiberg, belegt mit vier grünen Binsen, deren mittlere überhöht sind. Im erhöhten blauen Schildfuß ein silberner Fisch (Zander).“
Es nimmt inhaltlich Bezug auf die naturräumliche Lage Bistensees und zwar auf den Bistensee selber in Form des blauen Schildfusses mit dem Zander. Korresponierend dazu ist der im gleichen Blau gehaltene obere Rand, den blauen Himmel darstellend. Der Zander als bewegtes Element im Wappen spricht für Lebensfreude und Dynamik der Bistenseer. Der im Raum Hüttener Berge und Wittensee oft in den Wappen auftretende Dreiberg, die Kuppen der Hüttener Berge darstellend, ist auch hier aufgenommen und weist in seiner rapsgelben Fläche auf die landwirtschaftlich geprägte Dorfstruktur hin.
Die Binsen deuten auf die Namensherkunft von „Bistensee“ hin.
2.
Das Wappen ist das Hoheitszeichen der Gemeinde. Es ist in das Dienstsiegel der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee aufgenommen und kann im Schriftverkehr auf den gemeindlichen Briefbögen verwendet werden
3.
Für besondere Anlässe, z. B. Patenschaften, Jubiläen o. a., hält die Gemeinde Wappenanfertigungen vor. Die Verleihung beschließt die Gemeindevertretung.
4.
Zur Ehrung besonders verdienter Mitbürgerinnen und Mitbürger beschafft die Gemeinde Ehrenteller mit dem Gemeindewappen. Der Ehrenteller und eine entsprechende Beurkundung werden nach sorgfältiger Überprüfung des Einzelfalles auf Beschluss der Gemeindevertretung verliehen.
5.
Örtliche Vereine, Verbände und Organisationen können auf Antrag das Gemeindewappen für besondere Zwecke (z.B. Ehrungen, Festschriften, Fahnen) verwenden. Eine mögliche Übereinstimmung mit dem unter Nr. 4 genannten Ehrenteller muss vermieden werden. Es bedarf in jedem Fall eines besonderen Beschlusses durch die Gemeindevertretung.
6.
Eine gewerbliche Nutzung des Gemeindewappens kann ebenfalls nur aufgrund eines entsprechenden Beschlusses durch die Gemeindevertretung erfolgen.
B Alters- und Ehejubiläen
Altersjubiläen: | Blumen/Präsente: |
zur Geburt | |
Bei Erfüllung der folgenden Voraussetzung: | Urkunde und einmaliges Begrüßungsgeschenk im Wert von bis zu 30,00 € |
Mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil und das Kind müssen mit erstem Wohnsitz in der Gemeinde Ahlefeld-Bistensee gemeldet sein. | (persönl. Aushändigung durch die/den Bürgermeister/in) |
Bei Geburtenmitteilung wird die Urkunde vom Bürgerbüro vorgefertigt und unmittelbar an den Bürgermeister übergeben. | |
ab dem 80. Geburtstag alle 5 Jahre | Blumen/Präsente im Wert von 30,00 € |
.
Ehejubiläen: | Blumen/Präsente: |
Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit | Blumen/Präsente im Wert von 50,00 € |
C Ausscheiden von Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen und Verfahren bei Sterbefällen früherer Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
Anlässe: | Blumen/Präsente: |
Ausscheiden von Gemeindevertretern/innen aus der Gemeindevertretung | Präsent im Wert von 15,00 € für die Dauer ihrer Zugehörigkeit je begonnener Legislaturperiode |
Ableben amtierender oder früherer Gemeindevertreter/innen | Schleifenkranz im Wert von 50,00 € |
Ableben von Gemeindevertretern/innen: Im Einzelfall durch den/die Bürgermeister/in und mind. einer seiner/ihrer Stellvertreter zu entscheiden | Veröffentlichung eines Nachrufes in der örtlichen Tagespresse |
Ableben amtierender oder früherer Bürgermeister/innen | Schleifenkranz im Wert von 50,00 € und Nachruf in der örtlichen Tagespresse |
D Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 28.10.2019 mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft.
Ahlefeld-Bistensee, den 08.11.2019
Detlef Kroll
Bürgermeister