Um ca. 17:00 Uhr wurde die Sirene an der Schule von Hand ausgelöst, obwohl kein Grund für einen Feuerwehreinsatz vorlag. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Missbrauch von Notrufeinrichtungen ein Straftatbestand nach §145 Strafgesetzbuch ist und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Wir bitten alle Eltern, ihre Kinder über den Sinn dieser und anderer Nortrufeinrichtungen aufzuklären. Feuerwehrleute üben ihre Tätigkeit normalerweise ehrenamtlich aus. Im Alarmfall lassen sie alles stehen und liegen, um zum Einsatz zu fahren, ganz gleich Sie ob an ihrem Arbeitsplatz, bei einer Familienfeier oder im Restaurant sind. Kommt es während einer solchen Fehlalarmierung zu einem echten Einsatz, kann es zu Verzögerungen kommen, weil Mannschaft und Fahrzeuge bereits ausgerückt sind. Des weiteren entstehen Kosten, die bei einem böswilligen Fehlalarm dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.