BürgerportalKarte
Sirene

8. Dezember 2008 - Böswilliger Fehlalarm

Um ca. 17:00 Uhr wurde die Sirene an der Schule von Hand ausgelöst, obwohl kein Grund für einen Feuerwehreinsatz vorlag. Wir möchten darauf hinweisen, dass der Missbrauch von Notrufeinrichtungen ein Straftatbestand nach §145 Strafgesetzbuch ist und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Wir bitten alle Eltern, ihre Kinder über den Sinn dieser und anderer Nortrufeinrichtungen aufzuklären. Feuerwehrleute üben ihre Tätigkeit normalerweise ehrenamtlich aus. Im Alarmfall lassen sie alles stehen und liegen, um zum Einsatz zu fahren, ganz gleich Sie ob an ihrem Arbeitsplatz, bei einer Familienfeier oder im Restaurant sind. Kommt es während einer solchen Fehlalarmierung zu einem echten Einsatz, kann es zu Verzögerungen kommen, weil Mannschaft und Fahrzeuge bereits ausgerückt sind. Des weiteren entstehen Kosten, die bei einem böswilligen Fehlalarm dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.

Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Personal
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr