Haushaltssatzung der Gemeinde Ascheffel für das Haushaltsjahr 2026.
Haushaltssatzung der Gemeinde Ascheffel für das Haushaltsjahr 2026.
erlassen am: 11.12.2025 | i.d.F.v.: 11.12.2025 | gültig ab: 11.12.2025
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz sowie § Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 des Schleswig-Holsteinischen Grundsteuerhebesatzgesetzes wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit | |
| | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.093.300 EUR |
| | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.385.900 EUR |
| | einem Jahresüberschuss von | 0 EUR |
| | einem Jahresfehlbetrag von | 292.600 EUR |
| | einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Abs. 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 292.600 EUR |
| | einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage | 0 EUR |
| | | |
| 2. | im Finanzplan mit | |
| | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 2.053.100 EUR |
| | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 2.093.000 EUR |
| | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 350.000 EUR |
| | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 482.900 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 300.000 | EUR |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | EUR |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 | EUR |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 1,46 | Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | | |
| | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 350 | % |
| | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 500 | % |
| 2. | Gewerbesteuer | 350 | % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §§ 82 und 84 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR.
Ascheffel, 11.12.2025
Jörg Harder
Bürgermeister
Anlagen
Öffnungszeiten
Sozialamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.