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erlassen am: 11.12.2025 | i.d.F.v.: 11.12.2025 | gültig ab: 11.12.2025

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz sowie § Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 des Schleswig-Holsteinischen Grundsteuerhebesatzgesetzes wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.093.300 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.385.900 EUR
einem Jahresüberschuss von 0 EUR
einem Jahresfehlbetrag von 292.600 EUR
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Abs. 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich 292.600 EUR
einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage 0 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.053.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.093.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 350.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 482.900 EUR

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 300.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,46 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 %
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2. Gewerbesteuer 350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §§ 82 und 84 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR.


Ascheffel, 11.12.2025

Jörg Harder

Bürgermeister


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