Richtlinie über die Verwendung des Wappens und der Flagge der Gemeinde Ascheffel und zur Durchführung von Ehrungen
Richtlinie über die Verwendung des Wappens und der Flagge der Gemeinde Ascheffel und zur Durchführung von Ehrungen
erlassen am: 19.06.2025 | i.d.F.v.: 07.07.2025 | gültig ab: 01.07.2025
1 Verwendung von Wappen und Flagge
1
Das Wappen von Ascheffel ist folgendermaßen beschrieben:
„In Blau ein erhöhter goldener Dreiberg, darauf über einem blauen Wellenbalken ein blaues, von zwei begrannten blauen Getreideähren begleitetes Scheffelmaß.“
Inhaltlicher Bezug des Wappens:
Das Wappen ist „redend“ und soll auf den Scheffel an der Au hinweisen (Scheffel und Wellenbalken). Die Ähren sollen den Getreidescheffel näher bezeichnen. Der Dreiberg weist auf die geographische Lage der Gemeinde in den Hüttener Bergen hin.
Das Dorf hieß, soweit feststellbar, ursprünglich „Aschepel“. „A“ stand für Au (Bachniederung), „Schepel“ für Scheffel, ein Getreide- und, im übertragenen Sinn, Feldmaß (die Fläche, die man mit einem Scheffel Getreide besäen kann). „Aschepel“ bezeichnete also eine bestimmte Fläche in einer Bachniederung.
Die Farben gelb und blau wurden gewählt, um auf die geschichtliche Zugehörigkeit der Gemeinde zum Landesteil Schleswig hinzuweisen.
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Das Wappen ist das Hoheitszeichen der Gemeinde. Es ist in das Dienstsiegel der Gemeinde Ascheffel aufgenommen und kann im Schriftverkehr auf den gemeindlichen Briefbögen verwandt werden.
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Die Gemeinde verwendet ihr Wappen als Symbol der eigenständigen Rechtspersönlichkeit, die zur Festlegung der Selbstdarstellung und ihrem Auftreten im Rechtsverkehr und in der Öffentlichkeit dient.
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Zur Ehrung besonders verdienter Mitbürger/Innen der Gemeinde beschafft die Gemeinde Ehrenblätter/Urkunden/Ehrenteller mit dem Gemeindewappen.
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Örtliche Vereine, Verbände und Organisationen können das Gemeindewappen und die Gemeindeflagge für besondere Zwecke (z.B. Ehrungen, Festschriften, Fahnen) verwenden, wenn die Verwendung in einem Zusammenhang geschieht, der sich deutlich von der amtlichen Verwendung des Wappens unterscheidet.
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Zur Ehrung besonders verdienter Mitbürger/Innen der Gemeinde beschafft die Gemeinde Ehrenblätter/Urkunden/Ehrenteller mit dem Gemeindewappen.
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Die Verwendung des Gemeindewappens und der Gemeindeflagge durch Dritte bedarf der Genehmigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung von Wappenaufklebern und Gemeindeflaggen, die direkt von der Gemeinde erworben wurden. Eine gewerbliche bzw. private Nutzung durch Dritte zu kommerziellen Zwecken ist untersagt.
2 Alters- und Ehejubiläen
1
Geburtstage von Einwohnern und Einwohnerinnen:
Geburtstage: | Urkunde/Blumen/Präsente: |
Geburt | |
80. | |
85. | Urkunde + Blumen |
90. | und ein Präsent 35,00 € |
95. | |
100. und jeder weitere Geburtstag | |
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Hochzeiten von Einwohnern und Einwohnerinnen:
Hochzeitstage: | Urkunde/Blumen/Präsente: |
Goldene Hochzeit, 50. | |
Diamantene Hochzeit, 60. | Urkunde + Blumen |
Eiserne Hochzeit, 65. | und ein Präsent 60,00 € |
Gnadenhochzeit 70. und | |
Kronjuwelen Hochzeit 75. | |
3 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
Anlässe: | Urkunde/Präsente/Beträge |
Ehrungen von Feuerwehrleuten für | |
25 Jahre aktiver Dienst | Blumen und ein Präsent 50,00 € |
40 Jahre aktiver Dienst | Blumen und ein Präsent 75,00 € |
50 Jahre aktiver Dienst | Blumen und ein Präsent 100,00 € |
Verabschiedung von Wehrführerin / Wehrführer und stellv. Wehrführerin und Wehrführer | Urkunde + Blumen und ein Präsent 60,00 € |
Ableben eines aktiven Feuerwehrmitgliedes oder Ehrenmitgliedes | Nachruf in der örtlichen Tagespresse und Schleifenkranz oder Spende |
4 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeinde
Anlässe: | Urkunde/Präsente/Beträge: |
25-jähriges Dienstjubiläum | Urkunde + Blumen und ein Präsent 35,00 € sowie finanzielle Zuwendung nach den tariflichen Bestimmungen |
40-jähriges Dienstjubiläum | Urkunde + Blumen und ein Präsent 50,00 € sowie finanzielle Zuwendung nach den tariflichen Bestimmungen |
Hochzeit und Silberhochzeit | Präsent 100,00 € |
Ableben einer aktiven Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters | Nachruf in der örtlichen Tagespresse und Schleifenkranz oder Spende |
5 Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen und bürgerliche Ausschussmitglieder
1
Beim Ausscheiden von Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen aus der Gemeindevertretung und bürgerlichen Ausschussmitgliedern aus den ständigen Ausschüssen lt. Hauptsatzung erhalten diese ein/e Urkunde/Präsent/Blumen je nach Dauer der Zugehörigkeit:
Wahlperioden: | Urkunde/Blumen/Präsente: |
Je Periode | Urkunde + Blumen und ein Präsent 50,00 € |
2
Bei folgenden Hochzeiten erhalten die amtierenden Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen und die amtierenden bürgerlichen Ausschussmitglieder ein Präsent/Blumen:
Hochzeitstage: | Urkunde/Blumen/Präsente: |
Hochzeit | |
Silberne Hochzeit | Blumen und ein Präsent 100,00 € |
Goldene Hochzeit | |
Diamantene Hochzeit | |
3
Bei langjähriger Angehörigkeit von Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen in der Gemeindevertretung und von bürgerlichen Ausschussmitgliedern in einem ständigen Ausschuss lt. Hauptsatzung erhalten diese:
Jahre: | Urkunde/Präsente/Beträge: |
20-jähriges Jubiläum | Urkunde + Blumen und ein Präsent 50,00 € |
25-jähriges Jubiläum | Urkunde + Blumen und ein Präsent 60,00 € |
30-jähriges Jubiläum | Urkunde + Blumen und ein Präsent 70,00 € |
40-jähriges Jubiläum | Urkunde + Blumen und ein Präsent 100,00 € |
50-jähriges Jubiläum | Urkunde + Blumen und ein Präsent 100,00 € |
4
Beim Ableben amtierender und früherer Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen und amtierender bürgerlicher Ausschussmitglieder gilt folgendes Verfahren:
Anlässe: | Nachruf/Schleifenkränze: |
Ableben eines/einer amtierenden oder früheren Gemeindevertreters/Gemeindevertreterin unabhängig von der Dauer seiner/ihrer Tätigkeit | Nachruf in der örtlichen Tagespresse und Schleifenkranz oder Spende |
Ableben eines/einer amtierenden oder früheren Bürgermeisters/Bürgermeisterin unabhängig von der Dauer seiner/ihrer Tätigkeit | Nachruf in der örtlichen Tagespresse und Schleifenkranz oder Spende |
Ableben eines amtierenden bürgerlichen Ausschussmitgliedes unabhängig von der Dauer seiner/ihrer Tätigkeit | Schleifenkranz oder Spende |
Alle genannten Beträge sind Richtwerte; es besteht kein Rechtsanspruch.
6 Auszeichnungen verdienter Bürger und Bürgerinnen
1
Die Gemeinde Ascheffel zeichnet auf Vorschlag ihre Bürgerinnen / Bürger für besondere Leistungen, Verdienste und langjährigen Einsatz zum Gemeinwohl aus.
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Sie können vergeben werden:
- für eine herausragende Einzelleistung (z. B. Lebensrettung, langjährige Pfleg
- für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit (in besonderer Position)
- für besondere Verdienste für das Dorf.
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Vorschläge für die Auszeichnungen und Ehrungen von verdienten Bürgerinnen und Bürger kann jeder Einwohner der Gemeinde Ascheffel mit schriftlicher Begründung an den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Gemeinde richten.
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Die Vorschläge werden in nicht öffentlicher Sitzung verhandelt.
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Die Entscheidungen über die Vorschläge werden durch die Gemeindevertretung entschieden.
Sie bedarf der einfachen Mehrheit.
Ein Rechtsanspruch auf die Auszeichnung besteht nicht.
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Die Auszeichnung erfolgt durch Ehrenblatt/Urkunde/Ehrenteller und einem Präsent.
7 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 19.06.2025 mit Wirkung zum 01.07.2025 in Kraft.
Ascheffel 07.07.2025
Jörg Harder
Bürgermeister