erlassen am: 04.12.2025 | i.d.F.v.: 09.12.2025 | gültig ab: 04.12.2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Borgstedt vom 04.12.2025 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

​ ​ ​ ​ und damit der Gesamtbetrag des
​ ​ ​ ​ Haushaltsplans einschl. der Nachträge
​ ​ erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1. im Ergebnisplan ​ ​ ​ ​
​ der Gesamtbetrag der Erträge ​- 57.500,00 EUR 4.409.300,00 EUR 4.351.800,00 EUR
​ der Gesamtbetrag der Aufwendungen 28.600,00 EUR ​- 5.031.500,00 EUR 5.060.100,00 EUR
​ der Jahresfehlbetrag 86.100,00 EUR ​- 622.200,00 EUR 708.300,00 EUR
​ der Jahresüberschuss ​- ​- ​- ​-
​ ​ ​ ​ ​ ​
2. im Finanzplan ​ ​ ​ ​
​ der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ​- 57.500,00 EUR 4.178.900,00 EUR 4.121.400,00 EUR
​ der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwlatungstätigkeit ​- ​- 70.000,00 EUR 70.000,00 EUR
​ der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ​- 363.200,00 EUR 3.459.300,00 EUR 3.096.100,00 EUR
​ der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 447.600,00 EUR ​- 1.227.200,00 EUR 1.604.800,00 EUR

§ 2

- unverändert -


§ 3

- unverändert -


§ 4

- unverändert -


Borgstedt,


Wilfried Roggenbuck

Bürgermeister


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