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Richtlinie für die Vergabe von Ehrenauszeichnungen der Gemeinde Borgstedt

Richtlinie für die Vergabe von Ehrenauszeichnungen der Gemeinde Borgstedt

erlassen am: 09.10.2008 | i.d.F.v.: 04.12.2008 | gültig ab: 09.10.2008 | Bekanntmachung am: 04.12.2008

§ 1 Auszeichnung

Die Gemeinde Borgstedt vergibt eine Ehrenauszeichnung für besondere Leistungen, besondere Verdienste und langjährigen Einsatz zum Wohle des Dorfes und seiner Bevölkerung. Die Auszeichnung erfolgt in Form einer Anstecknadel des Dingstocks. Sie wird in den Stufen Gold – höchste Stufe, Silber – zweithöchste Stufe und Bronze – dritthöchste Stufe vergeben. Dazu wird eine Urkunde vom Bürgermeister unterzeichnet überreicht. Sie kann vergeben werden:

  • für eine herausragende Einzelleistung (z.B. Lebensrettung, langjährige Pflege)
  • langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in besonderer Position
  • besondere Verdienste für das Dorf

§ 2 Auszuzeichnende

Die Auszeichnung ist grundsätzlich an Einzelpersonen zu vergeben. Soll im Rahmen besonderer Verdienste ein Verein, eine Gruppe oder Organisation diese Auszeichnung erhalten, wird diese von einem Repräsentanten der Gruppierungenentgegen genommen. Das Recht zum Tragen der Auszeichnung steht nur den Ausgezeichneten zu. Es ist nicht übertragbar. Die Ehrennadel geht in das vererbbare Eigentum des Ausgezeichneten über. Eine Ehrenauszeichnung kann entzogen werden, wenn sich der/die Ausgezeichnete ihr als unwürdig erweist. Über die Entziehung der Ehrenauszeichnung beschließt der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung. Der Beschluss bedarf der einstimmigen Entscheidung der anwesendenGemeindevertreter.


§ 3 Form der Verleihung und zeitlicher Rhythmus

Die Ehrenauszeichnung ist an keinen zeitlichen Vorgaben gebunden. Sie kann im Rahmen eines Jahresempfanges der Gemeinde Borgstedt oder auch bei anderen öffentlichen Anlässen vergeben werden. Die Laudatio für die zu ehrende Person kann durch den Bürgermeister, seinen Vertreteroder einer dritten Person erfolgen. Der Bürgermeister oder sein Vertreter überreicht in feierlicher Formdie Ehrenauszeichnung und Urkunde.


§ 4 Vorschläge zu Vergabe

Jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner kann über den Bürgermeister / die Bürgermeisterin oder den/die Vorsitzende/n des Ausschusses für Gemeinwesen, Umwelt und Digitalisierung Vorschläge einreichen. Jeder Vorschlag muss schriftlich erfolgen oder kann auch mündlich mit entsprechender Begründung erfolgen. Bei einem mündlichen Vorschlag ist dieser mit der Begründung zu Protokollieren. Die Vorschläge werden nicht öffentlich verhandelt.


§ 5 Entscheidungsgremium

Die Entscheidung über die Vergabe der Ehrenauszeichnung sowie deren Stufe wird im Ausschuss für Gemeinwesen, Umwelt und Digitalisierung vorbereitet und durch die Gemeindevertretung entschieden. Sie bedarf der einstimmigen Entscheidung der anwesenden Gemeindevertreter. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung besteht nicht.


§ 6 Sonstige Auszeichnungen

Für einfachere Auszeichnungen (z.B.Anerkennung für eine Mannschaftsleistung), kann ein Ehrenteller mit dem Wappen der Gemeinde Borgstedt überreicht werden. Ein solcher Wandteller kann auch als Gastgeschenk der Gemeinde überreicht werden.


§ 7 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung in Kraft.


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