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erlassen am: 09.12.2025 | i.d.F.v.: 18.12.2025 | gültig ab: 18.12.2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Brekendorf vom 09.12.2025 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans einschl. der Nachträge
erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1. im Ergebnisplan der
Gesamtbetrag der Erträge 69.900,00 EUR ​- 1.939.200,00 EUR 2.009.100,00 EUR
Gesamtbetrag der Auwendungen 23.800,00 EUR ​- 1.925.000,00 EUR 1.948.800,00 EUR
Jahresüberschuss 46.100,00 EUR ​- 14.200,00 EUR 60.300,00 EUR
Jahresfehlbetrag ​- ​- ​- ​-
2. im Finanzplan der
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 69.900,00 EUR ​- 1.913.800,00 EUR 1.983.700,00 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 23.800,00 EUR ​- 1.753.600,00 EUR 1.777.400,00 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzieurungstätigkeit 636.000,00 EUR ​- 339.000,00 EUR 975.000,00 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 639.800,00 EUR ​- 496.700,00 EUR 1.136.500,00 EUR

§ 2

Es werden festgesetzt

und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans einschl. der Nachträge
erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1, der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 636.000,00 EUR ​- ​ 319.000,00 EUR ​ 955.000,00 EUR
  1. bis 4. unverändert -

§ 3

- unverändert -


§ 4

- unverändert -


Brekendorf, 18.12.2025

Reiner Mertens

Bürgermeister


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