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Haushaltssatzung der Gemeinde Brekendorf für das Haushaltsjahr 2024

Haushaltssatzung der Gemeinde Brekendorf für das Haushaltsjahr 2024

erlassen am: 28.11.2023 | i.d.F.v.: 29.11.2023 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 14.12.2023

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.11.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.002.700 EUR
einem Gesamtbetrag der Auwendungen auf 2.169.000 EUR
einem Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag von - 166.300 EUR
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Abs. 1 Satz 2 GemHVO zum Hauhaltsausgleich 166.300 EUR
einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage 0 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.912.300 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.997.300 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.400.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.527.000 EUR

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 580.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,33 Stellen.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 %
2. Gewerbesteuer 350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §§ 82 ff. Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.

Brekendorf, 29.11.2023

Rainer Mertens
Bürgermeister



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