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Haushaltssatzung der Gemeinde Brekendorf für das Haushaltsjahr 2025

erlassen am: 03.12.2024 | i.d.F.v.: 03.04.2025 | gültig ab: 01.01.2025

Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Brekendorf vom 03.12.2024 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.939.200,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.925.000,00 Euro
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von 14.200,00 Euro
und
2. im Finanzplan mit
​ einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ​ 1.913.800,00 Euro
​ einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ​ 1.753.600,00 Euro
​ ​ ​
​ ​ einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf ​ ​ 339.000,00 Euro
​ ​ ​ einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf ​ ​ ​ 476.700,00 Euro

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. ​ der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf ​ 319.000,00 Euro
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3.300.000,00 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 Euro
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,33 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 304 %
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 354 %
2. Gewerbesteuer 350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 GO oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 4.000,00 Euro. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 02.04.2025 erteilt.

Brekendorf, 03.04.2025

Rainer Mertens
Bürgermeister


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