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Änderung Lichtbildvorgaben für Ausweisdokumente

Änderung bei den Lichtbildvorgaben für Ausweisanträge ab dem 01.05.2025


Ab dem 01. Mai 2025 sollen für Anträge auf Ausweisdokumente vorrangig digitale Lichtbilder verwendet werden.

Bitte beachten Sie, dass ab sofort keine papiergebunde­nen Lichtbilder mehr verwendet werden dürfen, da mittler­weile Fotogeräte vor Ort zur Verfügung stehen.
Es dürfen ausschließlich nur noch digitale Lichtbilder für Anträge von Ausweisdokumenten verwendet werden, die entweder im Bürgerbüro über Fotogeräte erstellt werden o­der von zertifizierten Fotografen medienbuchfrei und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden.
Für Lichtbilder die im Bürgerbüro über Fotogeräte erstellt werden, fällt eine Gebühr von 6,00 € je Foto an. Diese Ge­bühr wird zuzüglich der bestehenden Personal- oder Reise­passgebühr berechnet.

Bekanntmachung

Bei Fragen oder zur Klärung vor Ihrem Termin erreichen Sie unser Bürgerbüro telefonisch unter:
04356 9949 - 317 oder 04356 9949 - 316 oder 04356 9949 - 315