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erlassen am: 01.12.2025 | i.d.F.v.: 01.12.2025 | gültig ab: 01.12.2025

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz sowie § Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 des Schleswig-Holsteinischen Grundsteuerhebesatzgesetzes wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 733.300 €
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 907.500 €
einem Jahresüberschuss von
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich 174.200 €
einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage 174.200 €
0 €
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 726.000 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 825.300 €
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 9.400 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 73.600 €

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,37 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz sowie § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 des Schleswig-Holsteinischen Grundsteuerhebesatzgesetzes wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 303 %
a) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 392 %
2. Gewerbesteuer 350 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 €.


Damendorf, 01.12.2025

Hans Nielsen

Bürgermeister


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