Haushaltssatzung der Gemeinde Damendorf für das Haushaltsjahr 2026
Haushaltssatzung der Gemeinde Damendorf für das Haushaltsjahr 2026
erlassen am: 01.12.2025 | i.d.F.v.: 01.12.2025 | gültig ab: 01.12.2025
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz sowie § Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 des Schleswig-Holsteinischen Grundsteuerhebesatzgesetzes wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit | |
| | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 733.300 € |
| | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 907.500 € |
| | einem Jahresüberschuss von | |
| | einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 174.200 € |
| | einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage | 174.200 € |
| | | 0 € |
| 2. | im Finanzplan mit | |
| | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 726.000 € |
| | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 825.300 € |
| | | |
| | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 9.400 € |
| | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 73.600 € |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
| 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 € |
| 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 € |
| 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 € |
| 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0,37 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz sowie § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 des Schleswig-Holsteinischen Grundsteuerhebesatzgesetzes wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | | |
| | a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 303 % |
| | a) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 392 % |
| 2. Gewerbesteuer | 350 % | |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 €.
Damendorf, 01.12.2025
Hans Nielsen
Bürgermeister