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erlassen am: 04.12.2025 | i.d.F.v.: 22.12.2025 | gültig ab: 22.12.2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Groß Wittensee vom 04.12.2025 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans einschl. der Nachträge
erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1. im Ergebnisplan
der Gesamtbetrag der Erträge 470.800,00 EUR ​- 3.239.600,00 EUR 3.710.400,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen 268.200,00 EUR ​- 3.522.400,00 EUR 3.790.600,00 EUR
der Jahresfehlbetrag ​- 202.600,00 EUR 282.800,00 EUR 80.200,00 EUR
der Jahresüberschuss ​- ​- ​- ​-
2. im Finanzplan
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 470.800,00 EUR ​- 3.098.300,00 EUR 3.569.100,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 268.200,00 EUR ​- 3.030.900,00 EUR 3.299.100,00 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ​- 363.200,00 EUR 3.459.300,00 EUR 3.096.100,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 448.100,00 EUR ​- 1.947.800,00 EUR 2.395.900,00 EUR

§ 2

Es werden festgesetzt

und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans einschl. der Nachträge
erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 229.800,00 EUR ​- 1.093.000,00 EUR 1.322.800,00 EUR
  1. bis 4. - unverändert -

§ 3

- unverändert -


§ 4

- unverändert -

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 18.12.2025 erteilt.


Groß Wittensee, 22.12.2025

Volker Walther

Bürgermeister


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