erlassen am: 12.12.2024 | i.d.F.v.: 26.03.2025 | gültig ab: 01.01.2025

Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Groß Wittensee vom 12.12.2024 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1. im Ergebnisplan mit ​
​ einem Gesamtbetrag der Erträge auf 3.264.900,00 Euro
​ einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.523.400,00 Euro
​ einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von ​- 258.500,00 Euro
​ ​ ​
und ​ ​
​ ​ ​
2. im Finanzplan mit ​
​ einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.123.600,00 Euro
​ einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.031.900,00 Euro
​ ​ ​
​ einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 3.459.300,00 Euro
​ einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 1.947.800,00 Euro

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. ​ der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf ​ 1.093.000,00 Euro
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,0 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,0 Euro
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,12 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer ​
​ a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 404 %
​ b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 498 %
2. Gewerbesteuer 355 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 GO oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 4.000,00 Euro. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung des Gesamtbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde am 25.03.2025 erteilt.

Groß Wittensee, 26.03.2025

Volker Walther
Bürgermeister


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