Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Wittensee für das Haushaltsjahr 2025
Haushaltssatzung der Gemeinde Groß Wittensee für das Haushaltsjahr 2025
erlassen am: 12.12.2024 | i.d.F.v.: 26.03.2025 | gültig ab: 01.01.2025
Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Groß Wittensee vom 12.12.2024 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit | |
| | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.264.900,00 Euro |
| | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.523.400,00 Euro |
| | einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von | - 258.500,00 Euro |
| | | |
| und | | |
| | | |
| 2. | im Finanzplan mit | |
| | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.123.600,00 Euro |
| | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.031.900,00 Euro |
| | | |
| | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf | 3.459.300,00 Euro |
| | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf | 1.947.800,00 Euro |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 1.093.000,00 Euro |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0,0 Euro |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0,0 Euro |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3,12 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| | a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 404 % |
| | b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 498 % |
| 2. | Gewerbesteuer | 355 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 GO oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 4.000,00 Euro. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung des Gesamtbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde am 25.03.2025 erteilt.
Groß Wittensee, 26.03.2025
Volker Walther
Bürgermeister
Öffnungszeiten
Sozialamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.