Satzung der Gemeinde Haby über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Haby
Satzung der Gemeinde Haby über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Haby
erlassen am: 26.11.2020 | i.d.F.v.: 26.11.2020 | gültig ab: 01.01.2021 | Bekanntmachung am: 27.11.2020
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) in der zzt. geltenden Fassung und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 3 Abs. 1 S. 1 und Abs. 8, 18 Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der zzt. geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Haby vom 26.11.2020folgende Aufhebungssatzung erlassen:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Haby vom 03.12.2018 wird aufgehoben.
Öffnungszeiten
Sozialamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.