erlassen am: 01.12.2025 | i.d.F.v.: 09.12.2025 | gültig ab: 09.12.2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Holtsee vom 01.12.2025 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt

​ ​ ​ ​ und damit der Gesamtbetrag des
​ ​ ​ ​ Haushaltsplans einschl. der Nachträge
​ ​ erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1. im Ergebnisplan ​ ​ ​ ​
​ der Gesamtbetrag der Erträge ​- 187.000,00 EUR 4.376.800,00 EUR 4.189.800,00 EUR
​ der Gesamtbetrag der Aufwendungen 291.200,00 EUR ​- 4.730.700,00 EUR 5.021.900,00 EUR
​ der Jahresüberschuss ​- ​- ​- ​-
​ der Jahresfehlbetrag 478.200,00 EUR ​- 353.900,00 EUR 832.100,00 EUR
​ ​ ​ ​ ​ ​
2. im Finanzplan ​ ​ ​ ​
​ der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ​- 187.000,00 EUR 4.279.400,00 EUR 4.092.400,00 EUR
​ der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 291.200,00 EUR ​- 4.330.300,00 EUR 4.621.500,00 EUR
​ der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ​- 930.000,00 EUR 1.035.500,00 EUR 105.500,00 EUR
​ der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ​- 1.861.000,00 EUR 2.871.500,00 EUR 1.010.500,00 EUR

§ 2

Es werden festgesetzt

​ ​ ​ ​ und damit der Gesamtbetrag des
​ ​ ​ ​ Haushaltsplans einschl. der Nachträge
​ ​ erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ​- 930.000,00 EUR 930.000,00 EUR 0,00 EUR

2.-4. - unverändert -


§ 3

- unverändert -


§ 4

- unverändert -


Holtsee,


Ulrich Franz

Bürgermeister


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