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erlassen am: 01.12.2025 | i.d.F.v.: 09.12.2025 | gültig ab: 09.12.2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Holtsee vom 01.12.2025 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt

und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans einschl. der Nachträge
erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1. im Ergebnisplan
der Gesamtbetrag der Erträge ​- 187.000,00 EUR 4.376.800,00 EUR 4.189.800,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen 291.200,00 EUR ​- 4.730.700,00 EUR 5.021.900,00 EUR
der Jahresüberschuss ​- ​- ​- ​-
der Jahresfehlbetrag 478.200,00 EUR ​- 353.900,00 EUR 832.100,00 EUR
2. im Finanzplan
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ​- 187.000,00 EUR 4.279.400,00 EUR 4.092.400,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 291.200,00 EUR ​- 4.330.300,00 EUR 4.621.500,00 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ​- 930.000,00 EUR 1.035.500,00 EUR 105.500,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ​- 1.861.000,00 EUR 2.871.500,00 EUR 1.010.500,00 EUR

§ 2

Es werden festgesetzt

und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans einschl. der Nachträge
erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ​- 930.000,00 EUR 930.000,00 EUR 0,00 EUR

2.-4. - unverändert -


§ 3

- unverändert -


§ 4

- unverändert -


Holtsee, 09.12.2025

Ulrich Franz

Bürgermeister


Anlagen

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