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Haushaltssatzung der Gemeinde Holzbunge für das Haushaltsjahr 2025

erlassen am: 10.12.2024 | i.d.F.v.: 05.03.2025 | gültig ab: 01.01.2025

Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Holzbunge vom 10.12.2024 - und mit Teilgenehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1  

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 887.300,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 974.300,00 Euro
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von ​- 87.000,00 Euro
und
2. im Finanzplan mit
​ einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ​ 903.600,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 858.200,00 Euro
​ einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf ​ 3.065.300,00 Euro
​ einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf ​ 3.253.100,00 Euro

festgesetzt.


§ 2  

Es werden festgesetzt:

1. ​ der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf ​ 2.027.400,00 Euro
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 Euro
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,40 Stellen

§ 3  

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2. Gewerbesteuer 320 %

§ 4  

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 GO oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 4.000,00 Euro. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung eines Teilbetrags des Gesamtbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.450.300,00 € wurde am 05.03.2025 erteilt.

Holzbunge, 05.03.2025

Ole Bening
Bürgermeister


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