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erlassen am: 09.12.2025 | i.d.F.v.: 10.12.2025 | gültig ab: 01.01.2026

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz sowie § Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 des Schleswig-Holsteinischen Grundsteuerhebesatzgesetzes wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.12.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 873.800 €
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.151.000 €
einem Jahresüberschuss 0 €
einem Jahresfehlbetrag 277.200 €
​- einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich 277.200 €
​- einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage 0 €
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 890.100 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätgkeit auf 1.016.800 €
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 850.000 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 981.800 €

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,54 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz sowie § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 des Schleswig-Holsteinischen Grundsteuerhebesatzgesetzes wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2. Gewerbesteuer 320 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 4.000 EUR.


Holzbunge, 10.12.2025

Ole Bening

Bürgermeister


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