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erlassen am: 08.12.2025 | i.d.F.v.: 08.12.2025 | gültig ab: 08.12.2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz sowie § 1 Abs. 1 Satz 1 Numer 2 des Schleswig-Holsteinischen Grundsteuergesetzes wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
im Ergebnisplan
der Gesamtbetrag der Erträge 48.600 EUR EUR 371.900 EUR 420.500 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen 30.000 EUR EUR 399.200 EUR 429.200 EUR
der Jahresüberschuss EUR 18.600 EUR ​-27.300 EUR ​-8.700 EUR
der Jahresfehlbetrag EUR EUR EUR EUR
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Abs. 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich 8.700 EUR EUR EUR EUR
einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage 0 EUR
im Finanzplan
der Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 48.600 EUR EUR 336.000 EUR 384.600 EUR
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 30.000 EUR EUR 346.500 EUR 376.500 EUR
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit EUR 172.000 EUR 276.100 EUR 104.100 EUR
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 43.700 EUR EUR 374.300 EUR 418.000 EUR

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 0 EUR auf 83.700 EUR
2. - 4. unverändert

§ 3

- unverändert -


§ 4

- unverändert -


Hütten, 08.12.2025

Sabine Palleske

Bürgermeisterin


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