Haushaltssatzung der Gemeinde Hütten für das Haushaltsjahr 2022
Haushaltssatzung der Gemeinde Hütten für das Haushaltsjahr 2022
erlassen am: 22.12.2021 | i.d.F.v.: 22.11.2021 | gültig ab: 01.01.2022 | Bekanntmachung am: 22.11.2021
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.12.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. | im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 297.000 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 283.900 EUR | |
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von | 13.100 EUR | |
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 288.800 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 265.700 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 396.000 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 337.700 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0 Stellen. |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 280 % | |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 280 % | |
2. | Gewerbesteuer | 310 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.