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erlassen am: 27.11.2025 | i.d.F.v.: 11.12.2025 | gültig ab: 11.12.2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Klein Wittensee vom 27.11.2025 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt:

und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans einschl. der Nachträge
erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1. im Ergebnisplan
der Gesamtbetrag der Erträge ​- ​- 447.000,00 EUR 447.000,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen ​- ​- 472.700,00 EUR 472.700,00 EUR
der Jahresfehlbetrag ​- ​- ​- ​-
der Jahresüberschuss ​- ​- 35.700,00 EUR 35.700,00 EUR
2. im Finanzplan
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ​- ​- 438.900,00 EUR 438.900,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ​- ​- 442.600,00 EUR 442.600,00 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 66.000,00 EUR ​- 0,00 EUR 66.000,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 313.300,00 EUR ​- 27.700,00 EUR 341.000,00 EUR

§ 2

Es werden festgesetzt

und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans einschl. der Nachträge
erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 66.000,00 EUR ​- 0,00 EUR 66.000,00 EUR
  1. bis 4. - unverändert -

§ 3

- unverändert -


§ 4

- unverändert -

Die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde wurde am 11.12.2025 erteilt.


Klein Wittensee, 11.12.2025

Jürgen Schröder

Bürgermeister


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