BürgerportalKarte

erlassen am: 09.10.2025 | i.d.F.v.: 09.10.2025 | gültig ab: 09.10.2025

1

Jede Nutzung des Grillplatzes muss per Email unter grillplatz(at)klein-wittensee.de angemeldet werden. Dabei ist ein verantwortlicher Ansprechpartner mit Adresse und Telefonnummer zu benennen.


2

Die Nutzungsgebühr für den Grillplatz beträgt 1,50 € pro Person, mit Strom und Wasser 2,50 € pro Person. Die Mindestnutzungsgebühr beträgt 50 €. Für Einwohner der Gemeinde Klein Wittensee ist die Nutzung für eigene private Zwecke kostenlos. Bei nichtangemeldeter Nutzung ist eine zusätzliche Gebühr von 50 € fällig, somit mindestens 100 €.


3

Werden bei der Anmeldung falsche Angaben zur Veranstaltung oder Anzahl bzw. Identität der buchenden Personen gemacht, kann die Veranstaltung sofort beendet werden sowie die Nutzungsgebühr nachberechnet werden. Die Gemeinde behält sich vor Anmeldungen oder Buchungen von Personen und Organisationen abzulehnen, die in der Vergangenheit durch inkorrekte Angaben aufgefallen sind.


4

Das Passieren des Grillplatzes muss durchgehend gewährleistet sein.


5

Die verantwortliche Person haftet selbstschuldnerisch dafür, dass die Anlage incl. Toilettenanlage schonend behandelt wird und im sauberen und ordentlichen Zustand verlassen wird.


6

Abfälle sind zu sammeln und mitzunehmen. Vor Verlassen des Platzes ist darauf zu achten, dass das Grillfeuer bzw. Lagerfeuer gelöscht ist. Für die überlassenen Schlüssel und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Säuberung des Platzes wird ein Pfandgeld in Höhe von 100 € erhoben.


7

Die Schlüssel sind spätestens am Vormittag des nächsten Tages bis 12.00 Uhr zurück- zugeben.


8

Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die Gemeinde haftet für die Personen und Sachschäden aller Art nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Personen und Sachschäden aller Art, die den Benutzern durch Dritte entstehen, wird keine Haftung übernommen. Für entstehende Schäden haftet der Benutzer.


9

Das Zelten und Übernachten auf dem Grillplatz ist untersagt. Die Immissionsrichtwerte zum Schutz gegen Lärm sind nachts von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr unbedingt einzuhalten.


10

Allgemeinverfügungen von Kreis, Land und Bund sind einzuhalten.


Klein Wittensee, den 09.10.2025

Jürgen Schröder

Bürgermeister


Zurück zur Auswahl

Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Personal
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr