BürgerportalKarte

erlassen am: 27.11.2025 | i.d.F.v.: 28.11.2025 | gültig ab: 01.01.2026

Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Neu Duvenstedt vom 27.11.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

287.800,Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 287.800, €
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 278.000 €
einem Jahresüberschuss von 9.800 €
einem Jahresfehlbetrag von 0 €
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 278.600 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 253.800 €
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 16.000 €

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,06 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 294 %
a) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 432 %
2. Gewerbesteuer 320 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 GO oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 2.000,00 Euro. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.


Neu Duvenstedt, 28.11.2025

Claus Kuhr

Bürgermeister


Anlagen

Zurück zur Auswahl

Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Personal
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt & Standesamt

Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Terminbuchung online für das Standesamt

 

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

(ohne vorherige Terminvereinbarung)