Haushaltssatzung der Gemeinde Neu Duvenstedt für das Haushaltsjahr 2026
Haushaltssatzung der Gemeinde Neu Duvenstedt für das Haushaltsjahr 2026
erlassen am: 27.11.2025 | i.d.F.v.: 28.11.2025 | gültig ab: 01.01.2026
Aufgrund der § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Neu Duvenstedt vom 27.11.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
287.800,Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnisplan mit | |
| | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 287.800, € |
| | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 278.000 € |
| | einem Jahresüberschuss von | 9.800 € |
| | einem Jahresfehlbetrag von | 0 € |
| | | |
| 2. | im Finanzplan mit | |
| | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 278.600 € |
| | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 253.800 € |
| | | |
| | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 16.000 € |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 € |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 € |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 € |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0,06 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| | a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 294 % |
| | a) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 432 % |
| 2. | Gewerbesteuer | 320 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 GO oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 2.000,00 Euro. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.
Neu Duvenstedt, 28.11.2025
Claus Kuhr
Bürgermeister
Anlagen
Öffnungszeiten
Sozialamt & Standesamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.