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erlassen am: 19.03.2026 | i.d.F.v.: 27.03.2026 | gültig ab: 01.04.2026

Die Gemeinde Neu Duvenstedt fördert PV-Anlagen und Wallboxen durch einen Investitionszuschuss gemäß den folgenden Bestimmungen:


Was wird gefördert ?

Gefördert werden

  1. steckbare Stromerzeugungsgeräte (Stecker-Solar-Geräte, Balkonmodule), wenn die Module und die Wechselrichter den Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für
    Sonnenenergie in der aktuellen Fassung entsprechen und durch das einschlägige Logo gekennzeichnet sind;

  2. eine Anschubfinanzierung für eine PV-Aufdachanlage größer als 2,0 kW, welche den Anforderungen der VDE-AR-N 4105 entspricht und durch eine Elektrofachbetrieb im Objekt
    installiert wird;

  3. eine Anschubfinanzierung für den Einbau eines Stromspeichers bei einer bestehenden PV-Aufdachanlage, diese muss den Bedingungen der VDE-AR-N 4105 entsprechen;

  4. eine Anschubfinanzierung für den Einbau einer Wallbox, diese muss den Bedingungen der VDE-AR-B 4205 entsprechen.


Wer wird gefördert ?

Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen, die Haus- bzw. Wohnungseigentum besitzen oder Mieterinnen und Mieter mit Wohnsitz in der Gemeinde Neu Duvenstedt sind. Die Förderung wird nur einmal je antragsberechtigter Person aus Mitteln der Gemeinde Neu Duvenstedt gewährt. Eine Förderung von Personen, die mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller in einem gemeinsamen Haushalt leben, wird dieser bzw. diesem zugerechnet.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses von 250,00 € pro Anlage für eine der nach Pkt. 1.-4. genannten Maßnahmen. Der Bürgermeister entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach der Eingangsreihenfolge der Zuschussanträge.

Die Förderung nach dieser Richtlinie schließt eine Finanzierung mit anderen öffentlichen Mitteln nicht aus; sie ersetzt auch keine eventuell erforderlichen Genehmigungen.

Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde Neu Duvenstedt, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Sie erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.


Was muss ich für eine Förderung tun?

Beim Bürgermeister sind formlos folgende Unterlagen vorzulegen:

- Rechnung über den Kauf eines Stecker-Solar-Geräts beim Fachhandel bzw. Rechnungen eines Fachunternehmens für die Maßnahmen nach Pkt. 2.-3.; die Rechnung muss auf die
antragstellende Person ausgestellt sein. Nachweis über die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber zu Pkt. 4.

- Quittung oder Kontoauszug über die Kaufpreiszahlung.

- Nachweis über die Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach anstandsloser Prüfung durch den Bürgermeister auf das genannte Konto. Der Bürgermeister nimmt im Rahmen der Prüfung die Anlage in Augenschein und dokumentiert sie mit einem Foto, auf dem die Seriennummer zu erkennen ist.

Die im Rahmen der Antragstellung zu verarbeitenden Daten werden auf Grundlage von § 3 des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Landesdatenschutzgesetz – LDSG) erhoben, verarbeitet und gespeichert und dienen ausschließlich der Bearbeitung im Sinne dieser Richtlinie. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.


Diese Richtlinie tritt zum 01.04.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bestehende Richtlinie zum Förderprogramm „Stecker-Solar-Geräte“ vom 28.11.2025 außer Kraft.

Neu Duvenstedt, 27.03.2026

gez. Kuhr

Bürgermeister


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