Haushaltssatzung der Gemeinde Osterby für das Haushaltsjahr 2026
Haushaltssatzung der Gemeinde Osterby für das Haushaltsjahr 2026
erlassen am: 03.12.2025 | i.d.F.v.: 09.12.2025 | gültig ab: 01.01.2026
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz sowie § Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 des Schleswig-Holsteinischen Grundsteuerhebesatzgesetzes wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.12.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2064 wird
1.841.200 €
| 1. | im Ergebnisplan mit | |
| | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.907.200 € |
| | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.243.100 € |
| | einem Jahresüberschuss von | 0 € |
| | einem Jahresfehlbetrag von | 335.900 € |
| | einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Abs. 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 335.900 € |
| | einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage | 0 € |
| | | |
| 2. | im Finanzplan mit | |
| | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.841.200 € |
| | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 2.042.700 € |
| | | |
| | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 65.400 € |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen auf | 0 € |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 € |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 € |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 1,99 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| | a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 744 % |
| | b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 831 % |
| 2. | Gewerbesteuer | 350 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
Osterby, 09.12.2025
Andreas Lööck
Bürgermeister
Öffnungszeiten
Sozialamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.