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Hausordnung für das "Dorfgemeinschaftshaus Osterby"

Hausordnung für das "Dorfgemeinschaftshaus Osterby"

erlassen am: 31.05.2023 | i.d.F.v.: 07.06.2023 | gültig ab: 01.06.2023 | Bekanntmachung am: 07.06.2023

Herzlich Willkommen in unserem „Dorfgemeinschaftshaus Osterby“. Alle Nutzer und Besucher dieses Hauses sind verpflichtet, sich an diese Hausordnung zu halten, damit die Würde des Hauses und ein guter Zustand der Räumlichkeiten und Einrichtungen gewahrt bleibt.


1. Aufsicht und Belegung

Das „Dorfgemeinschaftshaus Osterby“ und dessen Einrichtungen sind der Aufsicht und Obhut der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters oder deren / dessen Beauftragten anvertraut. Er übt das Hausrecht aus und überwacht die Einhaltung der Hausordnung.

Die Belegung und Zuteilung der Räume ergibt sich aus der Raumaufteilung. Die Raumaufteilung und Belegung wird von der beauftragten Person geführt. Bei Sonderveranstaltungen kann festen Gruppen vorübergehend ein anderer Raum zugewiesen werden.


2. Aufgaben der Veranstaltungsleiter und der aufsichtsführenden Personen

Die Veranstaltungsleiter bzw. die aufsichtführenden Personen sind unmittelbar für die Einhaltung der Hausordnung und den ordnungsgemäßen Verlauf zuständig. Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten unmittelbar vor und nach jeder Veranstaltung liegen in deren Aufgabenbereich.


3. Ordnung in den Räumen

Es werden nur die Räume genutzt, die zugewiesen wurden. Übermäßig laute Musik ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen wie Musikveranstaltungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Bürgermeisterin / den Bürgermeister. Für die Anpassung der Tische und Bestuhlung sind der Veranstalter bzw. die aufsichtführenden Personen selbst verantwortlich. Nach der Veranstaltung ist der Normalzustand, auch hinsichtlich der Tische und Stühle, wieder herzustellen. Die Räume werden unmittelbar nach der Nutzung aufgeräumt und besenrein hinterlassen. Es wird auch das weggeräumt, was eine Gruppe zuvor liegen ließ. Ein entsprechender Hinweis ist der beauftragten Person mitzuteilen. Die Türen und die Fenster sind zu schließen. Die Aufräumarbeiten sind in Zimmerlautstärke durchzuführen. Wurden die Räume nicht ordentlich verlassen, wird ein entsprechender Zuschlag für die Nacharbeit erhoben.


4. Dauer der Veranstaltungen / Regelungen der Lautstärke

Ab 24:00 Uhr sind Gespräche sowie Musik auf die Innenräume zu beschränken und auf Zimmerlautstärke zu regulieren. (Unter Zimmerlautstärke ist zu verstehen, dass bei geschlossenem Fenster keinerlei Geräusche der Veranstaltung nach außen dringen.) Die Fenster und Türen sind spätestens ab 24:00 Uhr geschlossen zu halten. Veranstaltungen enden um 3:00 Uhr. Über Ausnahmen bzgl. des Veranstaltungsendes entscheidet die Bürgermeisterin /der Bürgermeister oder die von ihr / ihm beauftragte Person.


§ 5 Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

Der Veranstalter bzw. die aufsichtführenden Personen sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, des Veranstaltungs- und Versammlungsgesetzes und der GEMA-Rechte. Lärmbelästigungen und Ruhestörungen sind unbedingt zu vermeiden.


§ 6 Sorgfaltspflichten

Bitte tragen Sie durch Ihr Verhalten dazu bei, dass das Haus und dessen Mobiliar geschont und pfleglich behandelt werden. Unterlassen Sie fahrlässige Handlungen, die zu Schadensfällenführen können. Beim sparsamen Gebrauch von Licht, Heizung und Wasser können erhebliche Kosten eingespart werden. Kerzen (Tee-Lichter) dürfen nur nach den Regeln des Brandschutzes verwendet werden. Die technischen Einrichtungen in der Küche und die Medienanlagen dürfen nur nach Einweisung bedient werden.


§ 7 Verhaltensregeln bei entstandenen Schäden

Ist Ihnen ein Malheur passiert oder haben Sie einen Schaden festgestellt, melden Sie diesen umgehend an die beauftragte Person und bei Übergabe des Schlüssels. Entsteht ein Schaden, weil Anweisungen oder die Richtlinien der Hausordnung nicht beachtet wurden oder wenn mutwillig und fahrlässig gehandelt wurde, sind die Kosten für die Reparatur oder Neubeschaffung der Gemeinde Osterby zu ersetzen.


§ 8 Rücksichtnahme

Wenn mehrere Gruppen das Haus gleichzeitig nutzen, wird gegenseitige Rücksichtnahme vorausgesetzt. Beim Verlassen des Hauses ist unnötiger Lärm zu vermeiden. Grundsätzlich ist beim Aufenthalt im Außenbereich Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen.


§ 9 Müllentsorgung

Die Müllentsorgung ist vollständig vom Nutzer zu vollziehen.


§ 10 Mitbringen von Tieren

Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art ist verboten.


§ 11 Rauchen / Alkohol

Das Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes gestattet.

Alkoholgenuss ist nach vorheriger Zustimmung des Bürgermeisters oder dessen Beauftragten in den Räumlichkeiten gestattet.


§ 12 Sonstiges

Fundgegenstände sind bei der Bürgermeisterin / bei dem Bürgermeister oder bei deren / dessen beauftragtenPerson abzugeben. Für Ihre Garderobe können wir bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung übernehmen.


§ 13 Verstöße gegen die Hausordnung

Die Bürgermeisterin / Der Bürgermeister oder ihr / sein Beauftragter hat das Recht und die Verpflichtung die Veranstaltung sofort aufzulösen, wenn Sicherheit und Ordnung gefährdet sind.

Osterby, den 07.06.2023

Heino Bothmann
Bürgermeister


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