Richtline über die Verwendung des Wappens der Gemeinde Osterby und zur Durchführung von Ehrungen
Richtline über die Verwendung des Wappens der Gemeinde Osterby und zur Durchführung von Ehrungen
erlassen am: 18.03.2026 | i.d.F.v.: 07.04.2026 | gültig ab: 18.03.2026
A Wappen
1.
Das Wappen von Osterby ist folgendermaßen beschrieben:
„In Grün ein silberner Wellenbalken, begleitet oben von einer oberhalben, strahlenden goldenen Sonne, unten von einem silbernen Haarknoten (Suebenknoten).“
Es nimmt inhaltlich Bezug auf die naturräumliche Lage Osterbys und zwar auf die Osterbek, einen durch das Gemeindegebiet führender Bachlauf, die in Form des silbernen Wellenbalkens dargestellt ist.
Die Sonne bezieht sich auf den Ortsnamen (Osterby = östliches Dorf), wobei dieser durch die im Osten aufgehende Sonne dargestellt wird.
Der Knoten, ein sogenannter „Suebenknoten“, weist auf eine frühere Besiedlung dieser Landschaft hin. Ein im Osterbyer Köhlmoor entdeckter Leichenfund trug als Kopfschmuck einen noch gut erhaltenen Knoten.
2.
Das Wappen ist das Hoheitszeichen der Gemeinde. Es ist in das Dienstsiegel der Gemeinde Osterby aufgenommen und kann im Schriftverkehr auf den gemeindlichen Briefbögen verwendet werden.
3.
Für besondere Anlässe und zur Ehrung besonders verdienter Mitbürgerinnen und Mitbürger beschafft die Gemeinde Wappen. Das Wappen und einen entsprechende Urkunde werden durch die Gemeindevertretung verliehen.
4.
Örtliche Vereine, Verbände und Organisationen können auf Antrag das Gemeindewappen für besondere Zwecke (z.B. Ehrungen, Festschriften, Fahnen) verwenden. Eine mögliche Übereinstimmung mit dem unter Nr. 3 genannten Wappen muss vermieden werden. Es bedarf eines Beschlusses durch die Gemeindevertretung.
5.
Eine gewerbliche und private Nutzung des Gemeindewappens ist grundsätzlich nicht erlaubt. Über Ausnahmeregelungen beschließt die Gemeindevertretung.
B Geburtstage und Jubiläen
Die Gemeinde Osterby gewährt Zuwendungen zu folgenden Jubiläen:
Altersjubiläen
Ab dem 80. Geburtstag erhalten die betroffenen Personen ein Präsent im Wert von ca. 25 €.
Ehejubiläen
Für Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit (50 Jahre) erhalten die betroffenen Personen ein Präsent im Wert von 50 € bzw. für die Diamantene Hochzeit (60 Jahre) im Wert von 60 €.
C Ausscheiden von Gemeindevertreterinnen und Gemeinde-vertretern und Verfahren bei Sterbefällen amtierender und früherer Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
1.
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter erhalten bei ihrem Ausscheiden aus der Gemeindevertretung ein Wappen und ein Präsent im Wert von ca. 50,00 €. Bürgerliche Mitglieder der Ausschüsse sind gleich zu behandeln.
2.
Beim Ableben amtierender Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und bürgerlicher Mitglieder wird ein Schleifenkranz im Wert ca. 150 € niedergelegt und ein Nachruf im Osterbyer Boten veröffentlicht. Sofern keine Kranzspenden gewünscht sind, wird ein Betrag in Höhe von 150 € entsprechend des Wunsches der/des Verstorbenen gespendet.
3.
Beim Ableben amtierender oder früherer Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister wird ein Schleifenkranz von ca. 150 €, niedergelegt und ein Nachruf in der örtlichen Tagespresse veröffentlicht. Sofern keine Kranzspenden gewünscht sind, wird ein Betrag in Höhe von 150 € entsprechend des Wunsches der/des Verstorbenen gespendet.
Osterby, 07.04.2026
Andreas Lööck
Bürgermeister
Öffnungszeiten
Sozialamt & Standesamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.