Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ordnet aufgrund der aktuellen Geflügelpestlage eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren an.
Die Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum 17.11.2025 in Kraft.
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Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ordnet aufgrund der aktuellen Geflügelpestlage eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren an.
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