Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Bürgerportal Karte

Benutzungsordnung für das gemeindeeigene Jugendzentrum (JUZ)

Benutzungsordnung für das gemeindeeigene Jugendzentrum (JUZ)

erlassen am: 11.12.4 | i.d.F.v.: 11.12.4 | gültig ab: 05.01.5 | Bekanntmachung am: 11.12.4

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 07. Dezember 2004 wird für das Jugendzentrum der Gemeinde Owschlag (JUZ) folgende Benutzungsordnung erlassen:


§ 1

Das JUZ soll der sinnvollen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen aus Owschlag und der näheren Umgebung dienen. Darin enthalten sind auch Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen, soweit sie diesem Personenkreis dienen.

Die Öffnungszeiten werden vom Kinder- und Jugendrat nach Absprache mit der JUZ-Leitung festgelegt und im Aushang veröffentlicht.

Ein Raum der Betreuten Grundschule wird nach Absprache vom JUZ mitgenutzt.

Veranstaltungen, die über den Rahmen der angeführten Jugendarbeit hinausgehen (Veranstaltungen anderer Vereine und Verbände) müssen formlos schriftlich bean-tragt werden und bedürfen der Genehmigung durch den Bürgermeister. Für die Durchführung dieser Veranstaltungen ist eine/ein Verantwortlicher zu benennen.

Veranstaltungen mit eindeutig parteipolitischer Prägung sind nicht gestattet. Politische Veranstaltungen können nur zugelassen werden, wenn es im Rahmen der stattfindenden Jugendarbeit (z.B. Projektarbeit) sinnvoll erscheint. Private Feiern sind grundsätzlich nicht gestattet.


§ 2

Das Hausrecht wird vom Bürgermeister/der Bürgermeisterin ausgeübt. Die Leitung des JUZ wird von einer von der Gemeindevertretung bestellten Person eigenverantwortlich ausgeführt.

Über die zeitlich und im Umfang begrenzte Übertragung der Leitung an eine geeignete Person wird im Einzelfall entschieden. Diese Person muss mindestens 18 Jahre alt und im Besitz des Jugendgruppenleiterscheines sein. Diese Person trägt die volle Verantwortung.


§ 3

Die Benutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände erfolgt im Rahmen der zuvor beschriebenen Jugendarbeit unentgeltlich.

Im Rahmen der Jugendarbeit und bei besonderen Veranstaltungen ist die Erhebung einer JUZ-internen Gebühr zur Deckung der Selbstkosten möglich.


§ 4

Die Benutzung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.


§ 5

Nach Schluss besonderer Veranstaltungen haben die Verantwortlichen dafür zu sorgen, dass die Einrichtung ordnungsgemäß und besenrein verlassen wird. Für nachweislich mutwillige Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen und am Gebäude wird der Verursacher, im Zweifelsfalle der verantwortliche Veranstalter, zur Verantwortung gezogen.


§ 6

Der Konsum alkoholischer Getränke und anderer Rauschmittel ist in den Räumen des Jugendzentrums und im Außenbereich des Jugendzentrums, der Betreuten Grundschule und des Bauhofes der Gemeinde grundsätzlich untersagt. Begrenzte Ausnahmen können im Rahmen angemeldeter Veranstaltungen durch die Jugendzentrumsleitung erteilt werden. In den Räumlichkeiten des Jugendzentrums ist das Rauchen nicht gestattet.


§ 7

Jeder Benutzer der Einrichtung erkennt diese Benutzungsordnung an.

Zuwiderhandlungen werden durch die Personen nach § 2 geahndet.


§ 8

Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benut-zungsordnung für Jugendtreff und Altentagesstätte vom 14.06.1983 außer Kraft.


Zurück zur Auswahl

Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

Groß Wittensee | Altbau

Amtsdirektor
Gleichstellung
Amtskasse
Breitband
Hauptamt
IT-Service
Kämmerei
KITA / Schule
Personal
Steueramt

Groß Wittensee | Neubau

Bürgerbüro
Sozialamt
Standesamt / Trauzimmer
Sitzungsräume
Bauamt
Ordnungsamt
Archiv
Hausmeister
Bauhof GW

Owschlag (Bürgerbüro)

An der Post 2
24811 Owschlag
Telefon: 0 43 36 / 2 70
oder 0 43 56 / 99 49 - 351

Borgstedt (Bürgerbüro)

Im "Uns Dörpshus"
Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

Öffnungszeiten

Groß Wittensee

Montag08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00 bis 12:00 Uhr   14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

Sozialamt

 

Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Owschlag (Bürgerbüro)

Montag: 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr

 

Borgstedt (Bürgerbüro)

Dienstag: 16:00 bis 18:00 Uhr

 

Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram.