Richtlinie über die Verwendung des Wappens der Gemeinde Owschlag und zur Durchführung von Ehrungen.
Richtlinie über die Verwendung des Wappens der Gemeinde Owschlag und zur Durchführung von Ehrungen.
erlassen am: 24.02.2026 | i.d.F.v.: 19.03.2026 | gültig ab: 24.02.2026
A. Wappen
1.
Das Wappen von Owschlag ist von silber und blau geteilt; oben ein Birkhahn in natürlicher Tingierung, unten ein unterhalbes, sechsspeichiges, goldenes Mühlrad. Es nimmt inhaltlich Bezug auf die naturräumliche Lage Owschlags in der Nachbarschaft ausgedehnter Moorgebiete, in denen das Birkwild noch heimisch ist und in Gestalt des halben Mühlrades auf die ehemalige Erbpachtswassermühle. Die Mühle weist stellvertretend auf die durch Landwirtschaft und ländliches Gewerbe gekennzeichnete wirtschaftliche und soziale Struktur des Ortes in der Vergangenheit hin, das Zeichen des Rades auf die stetige Entwicklung des Ortes "im Lauf der Zeiten".
2.
Das Wappen ist das Hoheitszeichen der Gemeinde. Es ist in das Dienstsiegel der Gemeinde Owschlag aufgenommen und kann im Schriftverkehr auf den gemeindlichen Briefbögen verwandt werden.
3.
Für besondere Anlässe, z. B. Patenschaften, Jubiläen o. a., hält die Gemeinde Wappenanfertigungen vor.
4.
Zur Ehrung besonders verdienter Mitbürgerinnen und Mitbürger hat die Gemeinde einen Ehrenteller mit dem Gemeindewappen geschaffen. Der Ehrenteller und eine entsprechende Beurkundung werden nach sorgfältiger Überprüfung des Einzelfalles auf Beschluss der Gemeindevertretung verliehen.
5.
Örtliche Vereine, Verbände und Organisationen können das Gemeindewappen verwenden, solange kein amtlicher Eindruck entsteht. Eine mögliche Übereinstimmung mit dem unter Nr. 4 genannten Ehrenteller muss vermieden werden.
Die Gemeindevertretung behält sich vor, den örtlichen Vereinen und Verbänden und Organisationen die Verwendung des Wappens zu untersagen.
6.
Eine gewerbliche Nutzung des Gemeindewappens kann ebenfalls nur aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der Gemeindevertretung erfolgen.
B. Geburtstage und Ehejubiläen
Die Gemeinde gewährt neben den Ehrengaben des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu folgenden Geburtstagen/Ehejubiläen Präsente:
| Geburtstage | Blumen / Präsente |
| 80. 85. | ca. 30,00 € für die Ausgestaltung des „Geburtstagskaffees“ (Bewirtung/Präsent) |
| 90. 95. 100. und dann jährlich | jeweils einen Blumenstrauß / Präsent im Wert von ca. 35,00 € und40,00 € in bar. |
| Ehejubiläen | Blumen / Präsente |
| Goldenen Hochzeit (50 Jahre), Diamantene Hochzeit (60 Jahre), Eiserne Hochzeit (65 Jahre), Gnadenhochzeit (70 Jahre), und dann jährlich | jeweils einen Blumenstrauß / Präsent im Wert von ca. 30,00 € und 40,00 € in bar |
C. Ausscheiden von Gemeindevertretern und Gemeindevertre-terinnen, Jubiläen und Renteneintritt von Beschäftigten, Ver-fahren bei Sterbefällen früherer Gemeindevertreter und Ge-meindevertreterinnen, aktiver und ausgeschiedener Be-schäftigten der Gemeinde, aktiver Mitglieder der Feuerweh-ren Norby und Owschlag sowie der Mitglieder der Jugend- und der Ehrenabteilung
| Anlässe: | Blumen/Präsente: |
| Ausscheiden von Gemeindevertretern/innen aus der Gemeindevertretung | Präsent im Wert von 35,00 € für die Dauer ihrer Zugehörigkeit je begonnener Legislaturperiode |
| Jubiläen von Beschäftigten | 25 Jahre – 45,00 € 40 Jahre – 75,00 € |
| Jubiläen von Beschäftigten - Leitungsebene | 25 Jahre – 75,00 € 40 Jahre – 135,00 € |
| Renteneintritt von Beschäftigten | 65,00 € |
| Ableben amtierender oder früherer Gemeindevertreter/innen sowie aktive wählbare Bürger/innen | Schleifenkranz im Wert von 130,00 € und / oder Veröffentlichung eines Nachrufes in der örtlichen Tagespresse |
| Ableben von Beschäftigten oder ausgeschiedenen Beschäftigten, soweit diese aus dem aktiven Dienst der Gemeinde ausgeschieden sind | Schleifenkranz im Wert von 130,00 € und / oder Veröffentlichung eines Nachrufes in der örtlichen Tagespresse |
| Ableben von aktiven Mitgliedern der Feuerwehren Norby und Owschlag sowie der Jugend- und der Ehrenabteilung | Schleifenkranz im Wert von 130,00 € und / oder Veröffentlichung eines Nachrufes in der örtlichen Tagespresse |
D. Ehrungen verdienstvoller Bürgerinnen und Bürger für besondere Leistungen im Ehrenamt oder für besonderes Engagement
Zur Würdigung besonderer Leistungen von Personen, die sich in herausragender Weise ehrenamtlich und ohne Entschädigung für die Gemeinde Owschlag, ihre Einrichtungen, Vereine oder die Dorfgemeinschaft eingesetzt haben, können Ehrungen ausgesprochen werden.
Eine Ehrung kommt insbesondere in Betracht bei
- langjährigem, außergewöhnlichem ehrenamtlichem Engagement,
- besonderen Verdiensten um das Gemeinwohl,
- herausragenden Einzelmaßnahmen
- oder Projekten mit nachhaltiger Bedeutung für die Gemeinde.
Art und Umfang der Ehrung (z. B. Urkunde, Präsent, Ehrenteller oder andere Anerkennungen) werden im Einzelfall festgelegt.
Für das Präsent wird festgelegt:
- Blumenstrauß und Präsent im Wert zusammen von 65,00 Euro.
Die Entscheidung über die Ehrung trifft die Gemeindevertretung auf Vorschlag des Umwelt-, Kultur- und Sozialausschusses.
Die Ehrung erfolgt in einem feierlichen Rahmen, in der Regel im Rahmen einer Sitzung der Gemeindevertretung, einer Einwohnerversammlung oder einer sonstigen geeigneten öffentlichen Veranstaltung der Gemeinde.
E. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 24.02.2026 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Richtlinie vom 29.12.2021 außer Kraft.
Owschlag, 19.03.2026
Stephan Lübbers
Bürgermeister
Öffnungszeiten
Sozialamt
Termine im Sozialamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Owschlag (Bürgerbüro)
Montag: Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Mittwoch: 09:00 bis 11:30 Uhr
Bei den Bürgerbüros in Groß Wittensee und Borgstedt ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.