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Satzung der Gemeinde Owschlag über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Owschlag

Satzung der Gemeinde Owschlag über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Owschlag

erlassen am: 11.12.2018 | i.d.F.v.: 13.12.2018 | gültig ab: 01.01.2019 | Bekanntmachung am: 13.12.2018

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zzt. geltenden Fassung und der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der zzt. geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Owschlag vom 11.12.2018folgende Aufhebungssatzung erlassen:


§ 1

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Owschlag vom 22.03.2016 wird aufgehoben.


§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Owschlag, 13.12.2018

gez. Lübbers
Bürgermeister


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