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erlassen am: 06.11.2025 | i.d.F.v.: 12.11.2025 | gültig ab: 12.11.2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Sehestedt vom 06.11.2025 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen.


§ 1

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans einschl. der Nachträge
erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1. im Ergebnisplan
der Gesamtbetrag der Erträge 650.000,00 EUR . 3.303.200,00 EUR 3.953.200,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen 258.100,00 EUR ​- 3.936.900,00 EUR 4.195.000,00 EUR
der Jahresfehlbetrag ​- 391.900,00 EUR 633.700,00 EUR 241.800,00 EUR
der Jahresüberschuss ​- ​- ​- ​-
2. im Finanzplan
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 650.000,00 EUR 3.253.400,00 EUR 3.903.400,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 148.100,00 EUR 3.566.500,00 EUR 3.418.400,00 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 40.000,00 EUR 2.700,00 EUR 42.700,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 486.100,00 EUR 213.400,00 EUR 699.500,00 EUR

§ 2

- unverändert -


§ 3

- unverändert -


§ 4

- unverändert -


Sehestedt, 12.11.2025

Torsten Jürgens-Wichmann

Bürgermeister


Anlagen

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