Richtlinie über die Verwendung des Wappens der Gemeinde Sehestedt und zur Durchführung von Ehrungen
Richtlinie über die Verwendung des Wappens der Gemeinde Sehestedt und zur Durchführung von Ehrungen
erlassen am: 05.06.2025 | i.d.F.v.: 06.06.2025 | gültig ab: 06.06.2025
1 Verwendung von Wappen und Flagge
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Das Wappen von Sehestedt ist blau, eine silberne Seerosenblüte mit goldenem Butzen, umgeben von drei kleeblattförmig gestellten silbernen Seerosenblättern.
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Das Wappen ist das Hoheitszeichen der Gemeinde. Es ist in das Dienstsiegel der Gemeinde Sehestedt aufgenommen und kann im Schriftverkehr auf den gemeindlichen Briefbögen verwandt werden.
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Örtliche Vereine, Verbände und Organisationen können das Gemeindewappen und die Gemeindeflagge für besondere Zwecke (z. B. Ehrungen, Festschriften, Fahnen) verwenden, wenn die Verwendung in einem Zusammenhang geschieht, der sich deutlich von der amtlichen Verwendung des Wappens unterscheidet.
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Die Verwendung des Gemeindewappens und der Gemeindeflagge durch Dritte bedarf der Genehmigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung von Wappenaufklebern und Gemeindeflaggen, die direkt von der Gemeinde erworben wurden. Eine gewerbliche bzw. private Nutzung durch Dritte zu kommerziellen Zwecken ist untersagt.
B Geburtstage und Ehejubiläen
Die Gemeinde gewährt neben den Ehrengaben des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu folgenden Geburtstagen/Ehejubiläen Präsente:
**Geburtstage:** | Blumen/Präsente: |
80. | jeweils eine Grußkarte, einen |
85. | Blumenstrauß und Präsent im Wert |
90. | von je ca. 25,00 € |
| |
95. | jeweils einen Blumenstrauß / Präsent |
100. | im Wert von ca. 20,00 € |
und dann jährlich | und 25,00 € in bar. |
| |
Ehejubiläen: | Blumen/Präsente: |
Goldenen Hochzeit (50 Jahre), | |
Diamantene Hochzeit (60 Jahre), | einen Blumenstrauß |
Eiserne Hochzeit (65 Jahre), | und ein Präsent |
Gnadenhochzeit (70 Jahre), | im Wert von je ca. 25,00 € |
und dann jährlich | |
C Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
Anlässe: | Urkunde/Präsente/Beträge: |
Ehrungen von Feuerwehrleuten für | |
- 25 Jahre aktiver Dienst aktiver Dienst | Blumen und ein Präsent 25,00 € |
- 40 Jahre aktiver Dienst aktiver Dienst | Blumen und ein Präsent 50,00 € |
- 50 Jahre aktiver Dienst aktiver Dienst | Blumen und ein Präsent 75,00 € |
Verabschiedung von | |
WehrführerInnen und stellv. | Präsent 75,00 € |
WehrführerInnen | |
Ableben eines aktiven | Nachruf in der örtlichen Tagespresse und |
Feuerwehrmitgliedes oder | Schleifenkranz oder Spende in |
Ehrenmitgliedes | Abstimmung mit der Wehrführung |
D Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde
Anlässe: | Urkunde/Präsente/Beträge: |
| Urkunde + Blumen |
25-jähriges Dienstjubiläum | und ein Präsent 35,00 € |
| sowie finanzielle Zuwendung nach den |
| tariflichen Bestimmungen |
| |
40-jähriges Dienstjubiläum | Urkunde + Blumen |
| und ein Präsent 50,00 € |
| sowie finanzielle Zuwendung nach den |
| tariflichen Bestimmungen |
| |
Hochzeit und Silberhochzeit | Präsent 100,00 € |
| |
Ableben eines aktiven Mitarbeiters | Nachruf in der örtlichen Tagespresse und |
oder Mitarbeiterin | Schleifenkranz oder Spende |
E Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen und bürgerliche Ausschussmitglieder
Anlässe: | Blumen/Präsente: |
Ausscheiden | Blumen im Wert von 20,00 € und ein |
von Gemeindevertretern/innen aus | Präsent im Wert von 25,00 € für die |
der Gemeindevertretung | Dauer der Zugehörigkeit je |
| begonnener Legislaturperiode |
| |
Ableben | |
amtierender oder früherer | Nachruf in der örtlichen Tagespresse |
Gemeindevertreter/innen sowie aktive | und Schleifenkranz oder Spende |
wählbare Bürger/innen | |
| |
Ableben | evtl. Veröffentlichung eines Nachrufes |
der Jugend- und der Ehrenabteilung | in der örtlichen Tagespresse in |
| Abstimmung mit der Wehrführung |
F Auszeichnungen verdienter Bürger und Bürgerinnen
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Die Gemeinde Sehestedt zeichnet auf Vorschlag ihre Bürger für besondere Leistungen, Verdienste und langjährigen Einsatz zum Gemeinwohl aus.
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Sie können vergeben werden:
- für eine herausragende Einzelleistung (z. B. Lebensrettung, langjährige Pflege)
- für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit (in besonderer Position)
- für besondere Verdienste für das Dorf.
3
Vorschläge für die Auszeichnungen und Ehrungen von verdienten Bürgern kann jeder Einwohner der Gemeinde Sehestedt mit schriftlicher Begründung an den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Gemeinde richten.
4
Die Auszeichnung erfolgt durch Urkunde und einem Präsent im Wert von 100,00 €.
G Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 05.06.2025 mit Wirkung ab 06.06.2025 in Kraft.
Sehestedt 06.06.2025
gez. Torsten Jürgens-Wichmann
Bürgermeister