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Richtlinie über die Verwendung des Wappens der Gemeinde Sehestedt und zur Durchführung von Ehrungen

erlassen am: 05.06.2025 | i.d.F.v.: 06.06.2025 | gültig ab: 06.06.2025


1 Verwendung von Wappen und Flagge

1

Das Wappen von Sehestedt ist blau, eine silberne Seerosenblüte mit goldenem Butzen, umgeben von drei kleeblattförmig gestellten silbernen Seerosenblättern.

2

Das Wappen ist das Hoheitszeichen der Gemeinde. Es ist in das Dienstsiegel der Gemeinde Sehestedt aufgenommen und kann im Schriftverkehr auf den gemeindlichen Briefbögen verwandt werden.

3

Örtliche Vereine, Verbände und Organisationen können das Gemeindewappen und die Gemeindeflagge für besondere Zwecke (z. B. Ehrungen, Festschriften, Fahnen) verwenden, wenn die Verwendung in einem Zusammenhang geschieht, der sich deutlich von der amtlichen Verwendung des Wappens unterscheidet.

4

Die Verwendung des Gemeindewappens und der Gemeindeflagge durch Dritte bedarf der Genehmigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung von Wappenaufklebern und Gemeindeflaggen, die direkt von der Gemeinde erworben wurden. Eine gewerbliche bzw. private Nutzung durch Dritte zu kommerziellen Zwecken ist untersagt.


B Geburtstage und Ehejubiläen

Die Gemeinde gewährt neben den Ehrengaben des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu folgenden Geburtstagen/Ehejubiläen Präsente:

​**Geburtstage:**​ Blumen/Präsente:
80. jeweils eine Grußkarte, einen
85. Blumenstrauß und Präsent im Wert
90. von je ca. 25,00 €
95. jeweils einen Blumenstrauß / Präsent
100. im Wert von ca. 20,00 €
und dann jährlich und 25,00 € in bar.
Ehejubiläen:Blumen/Präsente:
Goldenen Hochzeit (50 Jahre),
Diamantene Hochzeit (60 Jahre), einen Blumenstrauß
Eiserne Hochzeit (65 Jahre), und ein Präsent
Gnadenhochzeit (70 Jahre), im Wert von je ca. 25,00 €
und dann jährlich

C Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr

Anlässe: Urkunde/Präsente/Beträge:
Ehrungen von Feuerwehrleuten für
​- 25 Jahre aktiver Dienst aktiver Dienst Blumen und ein Präsent 25,00 €
​- 40 Jahre aktiver Dienst aktiver Dienst Blumen und ein Präsent 50,00 €
​- 50 Jahre aktiver Dienst aktiver Dienst Blumen und ein Präsent 75,00 €
Verabschiedung von
WehrführerInnen und stellv. Präsent 75,00 €
WehrführerInnen
Ableben eines aktiven Nachruf in der örtlichen Tagespresse und
Feuerwehrmitgliedes oder Schleifenkranz oder Spende in
Ehrenmitgliedes Abstimmung mit der Wehrführung

D Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde

Anlässe:Urkunde/Präsente/Beträge:
Urkunde + Blumen
25-jähriges Dienstjubiläum und ein Präsent 35,00 €
sowie finanzielle Zuwendung nach den
tariflichen Bestimmungen
40-jähriges Dienstjubiläum Urkunde + Blumen
und ein Präsent 50,00 €
sowie finanzielle Zuwendung nach den
tariflichen Bestimmungen
Hochzeit und Silberhochzeit Präsent 100,00 €
Ableben eines aktiven Mitarbeiters Nachruf in der örtlichen Tagespresse und
oder Mitarbeiterin Schleifenkranz oder Spende

E Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen und bürgerliche Ausschussmitglieder

Anlässe:Blumen/Präsente:
Ausscheiden Blumen im Wert von 20,00 € und ein
von Gemeindevertretern/innen aus Präsent im Wert von 25,00 € für die
der Gemeindevertretung Dauer der Zugehörigkeit je
begonnener Legislaturperiode
Ableben
amtierender oder früherer Nachruf in der örtlichen Tagespresse
Gemeindevertreter/innen sowie aktive und Schleifenkranz oder Spende
wählbare Bürger/innen
Ableben evtl. Veröffentlichung eines Nachrufes
der Jugend- und der Ehrenabteilung in der örtlichen Tagespresse in
Abstimmung mit der Wehrführung

F Auszeichnungen verdienter Bürger und Bürgerinnen

1

Die Gemeinde Sehestedt zeichnet auf Vorschlag ihre Bürger für besondere Leistungen, Verdienste und langjährigen Einsatz zum Gemeinwohl aus.

2

Sie können vergeben werden:

  • für eine herausragende Einzelleistung (z. B. Lebensrettung, langjährige Pflege)
  • für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit (in besonderer Position)
  • für besondere Verdienste für das Dorf.

3

Vorschläge für die Auszeichnungen und Ehrungen von verdienten Bürgern kann jeder Einwohner der Gemeinde Sehestedt mit schriftlicher Begründung an den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Gemeinde richten.

4

Die Auszeichnung erfolgt durch Urkunde und einem Präsent im Wert von 100,00 €.


G Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 05.06.2025 mit Wirkung ab 06.06.2025 in Kraft.

Sehestedt 06.06.2025

gez. Torsten Jürgens-Wichmann
Bürgermeister


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