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Geplante Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein

Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung bereitet Schleswig-Holstein aktuell Änderungen im Fischerei- und Gebührenrecht vor; diese sollen zum 01.10.2025 in Kraft treten.
Zeitgleich wird in der oberen Fischereibehörde und in den örtlichen Ordnungsbehörden ein neues digitales Verfahren für Fischereischeine und die Fischereiabgabe in Betrieb genommen.

Finden Sie hier weitere Informationen.

Kontakt: Mühlenstraße 8 | 24361 Groß Wittensee | 04356/9949-0 | info@amt-huettener-berge.de

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