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Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.

Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der

  • Errichtung,
  • Änderung,
  • Nutzungsänderung,
  • Beseitigung,
  • Nutzung und
  • Instandhaltung

von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

 

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 

Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).

Informationen zum Bauordnungsrecht

 


Ansprechpartner

Flensburger Straße 7 24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0Fax: +49 4621 87-622E-Mail: bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.deWeb: www.schleswig-flensburg.de/


Flensburger Straße 7 24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0Fax: +49 4621 87-622E-Mail: bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.deWeb: www.schleswig-flensburg.de/

Jan Desler

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Thorben Fries

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Silke Henning

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Anne Holländer

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Ellen Kwiatowski

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Eileen Mc Monagle

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Bettina Menz

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Knud Pahlenkemper

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz

Frank Springfeld

Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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