Beseitigung von Anlagen beantragen
Beseitigung von Anlagen beantragen
In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.
Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.
Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 61 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.
Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.
- Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Kommunalaufsicht
- Liegenschaftskataster - Einsicht nehmen
- Sperrmüll zur Entsorgung abgeben
Ansprechpartner
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0Fax: +49 4621 87-622E-Mail: bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.deWeb: www.schleswig-flensburg.de/
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Tel: +49 4621 87-0Fax: +49 4621 87-622E-Mail: bauaufsicht[at]schleswig-flensburg.deWeb: www.schleswig-flensburg.de/
Jan Desler
Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
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04621 87-546
04621 87-622
jan.desler[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
349
Thorben Fries
Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
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04621 87-8725
04621 87-622
thorben.fries[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
350
Silke Henning
Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
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04621 87-383
04621 87-622
silke.henning[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
339
Anne Holländer
Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
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04621 87-647
04621 87-622
anne.hollaender[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
336
Ellen Kwiatowski
Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
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04621 87-221
04621 87-622
ellen.kwiatowski[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
339
Eileen Mc Monagle
Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
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04621 87-639
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eileen.mcmonagle[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
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Bettina Menz
Mitarbeiter Sachgebiet Bauaufsicht und Denkmalschutz
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04621 87-290
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bettina.menz[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
335
Knud Pahlenkemper
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04621 87-287
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knud.pahlenkemper[at]schleswig-flensburg.de
Zimmer:
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Frank Springfeld
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Zimmer:
348
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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