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Arbeitsschutz

Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass ihre Beschäftigten bei der Arbeit keine Unfälle erleiden und ihre Gesundheit nicht gefährdet wird.

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass seine Beschäftigten bei der Arbeit keine Unfälle erleiden und dass die Arbeitsbedingungen sie nicht in ihrer Gesundheit gefährden. Er muss daher eine Reihe von rechtlichen Vorschriften beachten. Insbesondere hat er zu ermitteln, welche Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen konkret gegeben sein können (Gefährdungsbeurteilung). Solche Gefährdungen können zum Beispiel in der Art des Werkzeugs liegen, zum Beispiel Schnittverletzungen bei einem Messer. Sie können aber auch durch den Umgang mit bestimmten gefährlichen Stoffen wie Lösungsmitteln bedingt sein oder durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes hervorgerufen werden, beispielsweise wenn die Beleuchtung schlecht ist oder Stolpergefahren bestehen.

Bei seiner Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber auch berücksichtigen, dass bestimmte Personengruppen wie Jugendliche oder Schwangere besonders gefährdet sein können und er sie deshalb mit bestimmten Arbeiten nicht beschäftigen darf.

In jedem Fall müssen Länge und Lage von Arbeitszeit und Pausen in die Betrachtung einbezogen werden: Zu lange Arbeitszeiten, fehlende Pausen oder Schichtarbeit können zu erhöhten Unfallgefahren oder gesundheitlichen Störungen führen. Das gilt in Betrieben und auf Baustellen sowie für die Arbeitsplätze von Fahrern im Güter- oder Personenverkehr.

 

An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK). Die Fachaufsicht über die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord übt das Referat Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Prävention in der Arbeitswelt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) aus.

 

Ausführliche Informationen

  • zu verschiedenen Themen des Arbeitsschutzes finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA),
  • zum Arbeitsschutz werdender Mütter finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ ),
  • zum Arbeitsschutz bei Jugendlichen und Kindern firnden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS),
  • zu Lenk- und Ruhezeiten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).

BAuA

BMFSFJ - Leitfaden zum Mutterschutz

BMAS - Überprüfung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

BAG - Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten

 

Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8 24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de

Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
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Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr

Frau Julia Kock

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

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FD I - Hauptverwaltung
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+49 4356 9949 7000
kock[at]amt-huettener-berge.de
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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oder 0 43 56 / 99 49 - 351

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Rendsburger Str. 20
24794 Borgstedt
Telefon: 0 43 31 / 3 65 78
oder 0 43 56 / 99 49 - 352

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Freitag08:00 bis 12:00 Uhr

 

 

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