Erlaubnis zu Arzneimittelherstellung beantragen
Erlaubnis zu Arzneimittelherstellung beantragen
Wer Arzneimittel herstellen möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis.
- Anerkennung der Bauvorlageberechtigung beantragen
- Fahrlehrerprüfung: Zulassung
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein