Der Bundesagentur für Arbeit die Entsendung von ausländischen Arbeitskräften nach Deutschland im Rahmen von Werklieferungsverträgen melden
Der Bundesagentur für Arbeit die Entsendung von ausländischen Arbeitskräften nach Deutschland im Rahmen von Werklieferungsverträgen melden
Wenn Sie als ausländische Firma im Rahmen von Werklieferungsverträgen für kurze Zeit ausländische Arbeitskräfte für Montage- und Demontagearbeiten nach Deutschland entsendet n möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorab der Bundesagentur für Arbeit melden.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein