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Haushaltssatzung der Gemeinde Neu Duvenstedt für das Haushaltsjahr 2024

Haushaltssatzung der Gemeinde Neu Duvenstedt für das Haushaltsjahr 2024

erlassen am: 30.11.2023 | i.d.F.v.: 30.11.2023 | gültig ab: 01.01.2024 | Bekanntmachung am: 01.01.2024

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Neu Duvenstedt vom 30.11.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

  1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 248.900,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 264.200,00 Euro
einem Jahresüberschuss von 15.300,00 Euro

und

  1. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 239.700,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 243.700,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 10.000,00 Euro
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 9.900,00 Euro

festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 Euro
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 Euro
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 Euro
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,06 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 %
2. Gewerbesteuer 320 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 GO oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 2.000,00 Euro. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.


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