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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Osterby für das Haushaltsjahr 2023

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Osterby für das Haushaltsjahr 2023

erlassen am: 06.12.2023 | i.d.F.v.: 07.12.2023 | gültig ab: 07.12.2023 | Bekanntmachung am: 08.12.2023

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.12.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um EUR vermindert um EUR gegenüber bisher EUR nunmehr festgesetzt auf EUR
1. im Ergebnisplan der
Gesamtbetrag der Erträge 36.600 0 2.669.100 2.705.700
Gesamtbetrag der Aufwendungen 0 120.900 2.757.100 2.636.200
Jahresüberschuss 69.500 0 0 69.500
Jahresfehlbetrag 0 88.000 88.000 0
2. im Finanzplan der
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 40.100 0 2.524.400 2.564.500
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0 146.700 2.582.500 2.435.800
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 7.700 0 8.300 16.000
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 0 60.600 316.800 156.200

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 0 EUR auf unverändert 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 0 EUR auf unverändert 0 EUR
3. der Höchtsbetrag der Kassenkrediete von bisher 0 EUR auf unverändert 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 12,77 auf unverändert 12,77

§ 3

- unverändert -


§ 4

- unverändert

Osterby, 07.12.2023

Andreas Lööck
Bürgermeister



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